Seed-Finanzierung: Mazars berät das Berliner Start-up AirGateway zum Einstieg eines spanischen Investors

11.04.2022 – Köln. Ein Team von Mazars unter der Federführung des Kölner Partners Dr. Philipp Wüllrich, LL.M. hat das Start-up AirGateway GmbH („AirGateway“) mit Sitz in Berlin im Rahmen eines Investments umfassend beraten. Dies geschah im Zusammenhang mit einer Seed-Finanzierungsrunde im einstelligen Millionenbereich. Angeführt wurde diese Finanzierungsrunde von dem spanischen Lead-Investor DOMESTIKA NETWORKS S.L., Unipersonal. Zusätzlich investiert u. a. auch der High-Tech Gründerfonds III aus Bonn.

AirGateway wurde 2016 von Jorge Díaz gegründet und fungiert als Vermittler für das sogenannte „New Distribution Capability“-Programm (NDC) des Internationalen Dachverbandes der Fluggesellschaften IATA.

Das Programm gilt für die Reisebranche als sehr vielversprechend und soll Reiseveranstaltern (von Fluggesellschaften bis hin zu Reiseverkäufern) ermöglichen, den Reisevertrieb und das Merchandising weiterzuentwickeln. Hierbei soll das bisher von Airlines als Flugticket-Buchungssystem genutzte „Global Distribution System“ (GDS) abgelöst werden. NDC soll als neues (Direkt-)Vertriebsmodell zur Vermarktung von Flugreisen und Zusatzleistungen die Distributionskosten der Airlines senken – insbesondere durch die Möglichkeit von Direktverkäufen an Kund*innen.

Das Start-up bietet sowohl ein „Application Programming Interface“ (API) als auch eine End-to-End-Agent-Desktop-Lösung zur Nutzung des NDC-Programms für Reiseagenturen an, die auf das NDC-Programm umstellen wollen. Zu dem Portfolio von AirGateway gehören bereits die Lufthansa Group, British Airways, IAG Group und American Airlines.

Mazars hat im Rahmen der Finanzierungsrunde die Beratung und Verhandlung der Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung sowie weiterer Nebendokumente übernommen und unterstützte bei spezifischen rechtlichen und/oder steuerlichen Themen.

„Bei der Beratung durch Philipp und sein Team konnte ich mich auf Erfahrung, Expertise in Technologietransaktionen und eine jederzeit kurze Response-Time verlassen. All das hat dazu beigetragen, dass wir sämtliche Herausforderungen kurzfristig lösen und den Zeitplan einhalten konnten“, sagt Jorge Díaz, Gründer und CEO von AirGateway.

Dr. Philipp Wüllrich hat seine Beratungsschwerpunkte in Venture Capital- und Technologietransaktionen. Der Rechtsanwalt begleitet Investor*innen, Start-ups und Gründer*innen über den kompletten Lebenszyklus eines Start-ups von der Gründung bis zum Exit. Er ist selbst Business Angel und verfügt über eine umfassende Expertise und langjährige Erfahrung. Schwerpunktmäßig ist er in der Region West (von Aachen bis Frankfurt) tätig, darüber hinaus begleitet er aber auch Mandant*innen grenzüberschreitend europaweit.

„Ich freue mich, dass wir seit meinem Einstieg bei Mazars im Oktober 2021 im Bereich Venture Capital schon nach kurzer Zeit unsere Referenzliste weiter ausbauen und AirGateway auf seinem weiteren Weg unterstützen konnten. Wir wünschen AirGateway auch weiterhin viel Erfolg“, so Dr. Philipp Wüllrich.

Berater AirGateway GmbH

Mazars (Rechtsberatung): Dr. Philipp Wüllrich, LL.M. (Federführung, Partner, M&A/Venture Capital, Köln), Florian Helbig (Partner, IP/IT, Dresden), Yannik Metz (Associate, M&A/Venture Capital, Köln)

Über Mazars

Mazars ist eine international integrierte Partnerschaft, die auf die Bereiche Wirtschaftsprüfung, Steuern und Recht¹ sowie Accounting, Financial Advisory und Consulting spezialisiert ist. Wir sind in über 90 Ländern und Regionen der Welt tätig und greifen auf die Expertise von mehr als 44.000 Professionals zurück – mehr als 28.000 in der integrierten Partnerschaft von Mazars und mehr als 16.000 über die Mazars North America Alliance –, um Mandant*innen jeder Größe in jeder Phase ihrer Entwicklung zu unterstützen.

In Deutschland ist Mazars mit 108 Partner*innen und 1.780 Mitarbeiter*innen an zwölf Standorten vertreten und gehört mit einem Jahresumsatz von über 204 Millionen Euro zu den führenden multidisziplinär aufgestellten Prüfungs- und Beratungsgesellschaften.

¹wo dies nach den geltenden Landesgesetzen zulässig ist

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