Gesetzentwurf der Bundesregierung – effektivere Verfahren in der Sozialversicherung

Der Gesetzgeber plant, eine Vielzahl von Verfahren in der Sozialversicherung effektiver zu gestalten und im Sinne der Digitalisierung und der Entbürokratisierung zu verbessern.

Dazu hat die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zur Änderung bestehender Verfahren in der Sozialversicherung Mitte Oktober 2022 vorgelegt (Drucksache 20/3900), über den der Bundestag am 20. Oktober 2022 erstmals beraten hat. Im Anschluss wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Digitalisierung gesetzlicher Verfahren

Ein Großteil des Gesetzentwurfs betrifft die Umstellung von Verfahren, die bislang noch einen schriftlichen Informationsaustausch vorsehen, auf digitale elektronische Wege. Dazu gehören beispielsweise die Meldung von Elternzeiten durch den Arbeitgeber an die Krankenkasse und die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen, welche die pflichtgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber bestätigen und z. B. für die Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung erforderlich sind.

Neustrukturierung von A1-Bescheinigungen

Daneben sollen die Vorschriften über die Ausstellung von A1-Bescheinigungen neu strukturiert werden. Durch die Vorlage einer A1-Bescheinigung weisen Beschäftigte bei einem dienstlichen Auslandsaufenthalt nach, dass sie (weiterhin) im Wohnsitzland sozialversichert sind. Dadurch wird die doppelte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen vermieden.

Angesichts des Brexits sollen die Vorschriften zur A1-Bescheinigung im Hinblick auf das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Vereinigten Königreich Großbritannien (GB) sowie Nordirland ergänzt werden. Zudem sollen Regelungen für Bescheinigungen über die anzuwendenden Rechtsvorschriften für Tätigkeiten in Staaten aufgenommen werden, mit denen Deutschland außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz ein Abkommen über soziale Sicherheit geschlossen hat.

Begrüßenswert ist dabei vor allem die Regelung in Bezug auf Abkommensstaaten. Hier erfolgt die Bescheinigung bisher nicht einheitlich und in Papierform. Die Ausstellung von A1-Bescheinigungen innerhalb der EU und GB sowie Nordirland erfolgt demgegenüber schon seit längerer Zeit ausschließlich elektronisch.

Weitere Änderungen im Sozialversicherungsrecht

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf die Aufhebung der Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten und die Anpassung der Hinzuverdienstgrenze im Rahmen von Erwerbsminderungsrenten vor. Die Aufhebung der Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ermöglicht dabei vor allem Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand und kann positiv dazu beitragen, dem bestehenden Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Im Künstlersozialversicherungsgesetz ist eine Anschlussregelung zu der pandemiebedingt befristet erhöhten Zuverdienstgrenze bei zusätzlichen selbstständigen nicht künstlerischen Tätigkeiten vorgesehen. Des Weiteren soll der Versicherungsschutz für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung weiterentwickelt werden.

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