Tools und Leitfäden sowie Fördermittel der Europäischen Kommission für öffentliche Auftraggeber

Die Europäische Kommission hat in den vergangenen Monaten neue Leitfäden und Hilfestellungen zum Vergaberecht veröffentlicht, insbesondere zur Innovationsförderung sowie zur Berücksichtigung sozialer Aspekte bei der öffentlichen Auftragsvergabe.

Zudem hat die Kommission auf bereits verfügbare kostenlose Tools und Benutzerhandbücher zur Berechnung von Lebenszykluskosten hingewiesen. Schließlich hat die Kommission über das geplante Innovations-Förderungsprogramm „Horizont Europa“ informiert, durch das bis 2027 Förderungen in zweistelliger Milliardenhöhe bereitgestellt werden sollen – auch für öffentliche Auftraggeber.

Tools zur Berechnung von Lebenszykluskosten

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist der voraussichtliche Auftragswert zu schätzen und das wirtschaftlich günstigste Angebot auszuwählen. Dabei sind nicht nur die Kosten der Anschaffung relevant, sondern vielmehr die Kosten über den gesamten Lebenszyklus zu berücksichtigen. Deshalb hat die Berechnung von Lebenszykluskosten (Life Cycle Costing, beziehungsweise „LCC“) hohe praktische Relevanz.

Im Juni 2021 hat die Kommission auf kostenlose Tools zur Berechnung von Lebenszykluskosten hingewiesen, die bereits im Jahr 2019 erarbeitet und veröffentlicht worden waren. Die Tools werden bislang für die Produktgruppen Verkaufsautomaten, bildgebende Geräte, Computer und Monitore, Innenbeleuchtung sowie Außenbeleuchtung angeboten. Zu diesen Produktgruppen hat die Kommission zusätzlich jeweils ein sogenanntes „LCC-Tool“ in Form von Exceltabellen mit Eintragungsmöglichkeit zur konkreten Berechnung der Lebenszykluskosten sowie entsprechendes Benutzerhandbuch bereitgestellt.

Diese Angebote haben trotz der hohen praktischen Relevanz der Berechnung von Lebenszykluskosten bisher relativ wenig Aufmerksamkeit genossen. Wie die Tools optimal und rechtssicher eingesetzt werden können und welche Vorteile sie für öffentliche Auftraggeber bei der konkreten Auftragsvergabe bringen können, ist im Einzelfall zu prüfen.

Die LCC-Tools und Benutzerhandbücher sind unter dem folgenden Link abrufbar: ec.europa.eu

Leitfaden zur Berücksichtigung sozialer Belange bei der öffentlichen Auftragsvergabe

Im Amtsblatt der EU wurde am 18. Juni 2021 die zweite Ausgabe des Leitfadens „Sozialorientierte Beschaffung – ein Leitfaden für die Berücksichtigung sozialer Belange bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ veröffentlicht. Die Europäische Kommission hatte bereits am 27. Mai 2021 eine entsprechende Mitteilung angenommen.

Der Leitfaden bietet unverbindliche Hinweise zu verschiedenen Aspekten der öffentlichen Auftragsvergabe. Dazu gehören unter anderem die Erstellung einer Strategie für sozialorientierte Beschaffung, die entsprechende Verfahrensgestaltung sowie die Festlegung von konkreten Vertragsbedingungen. Die Hinweise werden anschaulich in Form von Best-Practice-Beispielen zu dem jeweiligen Aspekt dargestellt. Die konkreten rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten sind im Einzelfall zu prüfen.

Der Leitfaden ist unter dem folgenden Link abrufbar: ec.europa.eu

Innovationsförderung: überarbeiteter Leitfaden und EU-weites Förderprogramm „Horizont Europa“

Mit Datum vom 18. Juni 2021 hat die Europäische Kommission einen unverbindlichen Leitfaden für öffentliche Auftraggeber zur innovationsfördernden öffentlichen Auftragsvergabe („Innovation Procurement“) veröffentlicht.

Mit dem Leitfaden möchte die Kommission nach eigener Aussage öffentliche Auftraggeber dabei unterstützen, selbst einen Beitrag zur wirtschaftlichen Erholung des europäischen Binnenmarktes von den Folgen der Covid-19-Pandemie leisten zu können. Zudem soll die Digitalisierung und Nachhaltigkeit im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe vorangetrieben werden. Der Leitfaden fasst den Begriff der innovationsfördernden Auftragsvergabe relativ weit. Erfasst sind beispielsweise die Modernisierung öffentlicher Dienstleistungen und die Unterstützung von Start-ups und innovativen KMU. Konkrete Gestaltungsmöglichkeiten sind im Einzelfall zu prüfen.

Der Leitfaden ist unter dem folgenden Link abrufbar: ec.europa.eu

Das EU-weite Förderprogramm Horizont Europa zielt darauf ab, Projekte für eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft zu fördern. Davon sind insbesondere innovative Beschaffungsprojekte umfasst. Neben Kooperationsprojekten ist in einigen Bereichen auch eine Einzelförderung möglich.

Die Entscheidung über das Volumen der Fördermittel für Horizont Europa steht noch aus. Das Programm soll das aktuelle Programm Horizont 2020 ablösen, mit dem Fördermittel in Höhe von mehr als 70 Mrd. € zur Verfügung gestellt wurden.

Gefördert wurden bisher beispielsweise Projekte zur Entwicklung standardisierter Lösungen für intelligentes Metering im Wassersektor, KI-Lösungen zur Erreichung von Klimaneutralitätszielen von Städten und Landkreisen sowie zur Entwicklung und zum anschließenden Betrieb einer autonomen Buslinie im ÖPNV.

Die Bundesregierung stellt in Deutschland ein Netzwerk von sogenannten Nationalen Kontaktstellen zu dem geplanten Förderprogramm zur Verfügung. Möglichkeiten der Förderung und zur konkreten Antragsgestaltung sind im Einzelfall zu prüfen.

Informationen zum Antragsverfahren sind unter dem folgenden Link abrufbar: www.horizont-europa.de

Autor*innen

Noreen Völker
Tel: +49 30 208 88 1190

Leo Lerch
Tel: +49 30 208 88 1514

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Dies ist ein Beitrag aus unserem Public Sector Newsletter 3-2021. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.