Verlängerung der Erhöhung von Wertgrenzen in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gelten die vorübergehend angehobenen Wertgrenzen für bestimmte Verfahrensarten bis zum 31. Dezember 2022 fort.

Die Wertgrenzen waren im Jahr 2020 anlässlich der Covid-19-Pandemie vorübergehend erhöht worden, um die Bedarfsdeckung zu vereinfachen. Die Erhöhung der Wertgrenzen war schon einmal verlängert worden.

Bei Leistungen nach VOL/A sind bis zum aktuellen EU-Schwellenwert von 215.000 € (netto) beschränkte Ausschreibungen und bis zu einem Auftragswert von 25.000 € (netto) freihändige Vergaben möglich.

Bei Bauleistungen (VOB/A) sind bis zum aktuellen EU-Schwellenwert von 5,382 Mio. € (netto) beschränkte Ausschreibungen sowie bis zu einem Auftragswert von 2,5 Mio. € (netto) freihändige Vergaben möglich.

Zur Deckung kurzfristiger Bedarfe sieht die neue Verordnung eine Anhebung der Wertgrenzen für Direktkäufe von Liefer- und Dienstleistungen auf 5.000 € (netto) sowie von Bauleistungen auf 10.000 € (netto) vor. Diese lagen vor der Pandemie für Liefer- und Dienstleistungen bei 500 € und für Bauleistungen bei 3.000 € (seit Mai 2020 bei 5.000 €).

Autor*innen

Noreen Völker
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Leo Lerch
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