„Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ stellt Maßnahmenplan für eine Bau-, Investitions- und Innovationsoffensive vor

In unserem letzten Newsletter haben wir bereits Vorhaben des lokalen „Berliner Bündnisses Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen“ zu den Themen Mietentwicklung und Mieterschutz vorgestellt.

Nunmehr hat das bundesweite „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“, das sich am 27. April 2022 auf Einladung von Bundesbauministerin Klara Geywitz konstituiert hatte, einen Maßnahmenplan beschlossen. Dieser wurde am 12. Oktober 2022 durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen öffentlich bekannt gegeben. Beteiligt waren der Bund und die Vertreter der Länder, der kommunalen Spitzenverbände, der Wohnungs- und Bauwirtschaft, der Gewerkschaften, der Kirchen und zivilgesellschaftlicher Organisationen. Anerkanntes und im Koalitionsvertrag festgelegtes Ziel der Bundesregierung ist es, jährlich 400.000 Wohnungen – davon 100.000 öffentlich gefördert – zu errichten. Durch die ins Auge gefassten Maßnahmen sollen die dafür notwendigen gesetzlichen, finanziellen und regulatorischen Voraussetzungen geschaffen werden.

Ausgewählte Maßnahmen

Nachfolgend möchten wir Ihnen eine Auswahl der in dem knapp 70 Seiten umfassenden Maßnahmenplan diskutierten Lösungsansätze vorstellen, die das Bündnis in fünf Kerngruppen untergliedert hat:

1. Klimagerechter und ressourcenschonender Wohnungsbau

  • Weiterentwicklung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen in Richtung EH-40 Standard
  • Neubauförderung durch den Klima- und Transformationsfonds
  • Verstärkung von ressourcenschonendem, ökologischem und kreislauffähigem Neubau, Entwicklung eines digitalen Gebäuderessourcenpasses
  • Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, Umnutzungen, Dachausbauten und Aufstockungen
  • Stärkung von Wohnungstauschprogrammen
  • Aktivierung des Leerstands durch Steigerung der Attraktivität strukturschwacher Regionen

2. Begrenzung von Baukosten

  • gesetzliche Förderung bei Wiederverwendung von Baustoffen sowie bei seriellem und modularem Neubau
  • Änderung der Kfz-Stellplatzanforderungen bei Neubau, Umbauten und Aufstockungen
  • Forschungen und Pilotprojekte zum Baustoffrecycling und zur Verlängerung der Lebenszyklen sowie Anpassung der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen

3. Nachhaltige Bodenpolitik und Baulandmobilisierung

  • Vergabe öffentlicher Grundstücke nach qualitativ ausgerichtetem Konzept statt nach Höchstpreis
  • Förderung von Erbbaurechten, Abgabe an gemeinwohlorientierte Akteure
  • verstärktes Einwirken auf die Deutsche Bahn, nicht mehr benötigte Grundstücke zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum abzugeben
  • Einrichtung kommunaler und regionaler Bodenfonds
  • Stärkung der Zugänglichkeit digitaler Potenzialund Brachflächenkataster
  • Anpassung der Immissionsschutzanforderungen zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums
  • Verbesserung der Anbindung ländlicher und strukturschwacher Regionen
  • Beteiligung und Mitverantwortung der Grundstückskäufer an der Erstellung, dem Ausbau und der Instandsetzung der sozialen, verkehrlichen und digitalen Infrastruktur für entstehende Wohnquartiere bei Konzeptvergabeverfahren

4. Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Realisierung

  • Verkürzung der faktischen Fristen öffentlicher Planungs- und Genehmigungsverfahren
  • bundesweite Einführung des digitalen Bauantrags, Einführung der E-Akte für Genehmigungsverfahren und Digitalisierung von Bestandsakten
  • Flexibilisierung der rechtlichen Vorgaben für Vorhaben- und Erschließungspläne, mit denen Investoren Baurecht erlangen können
  • verbesserte Anpassung von nicht mehr zeitgemäßen Bebauungsplänen
  • Förderung der Umnutzung von Gewerbegebäuden in bezahlbaren Wohnraum
  • Förderung der Berufsorientierung, der Ausbildung und der Anwerbung aus dem Ausland, Schaffung von Anreizen zum Umstieg in die Bauwirtschaft, Stellenoffensive für den öffentlichen Dienst für Fachkräfte in planerischen Berufen, Stärkung der Tarifbindung in der Bauwirtschaft, Fortführung der Entlastung der Betriebe bei den Ausbildungskosten
  • Förderung der Automatisierung am Bau (z. B. Robotik) durch gezielte Investitionsanreize
  • Weiterentwicklung des Vergaberechts, Vereinfachung des Verfahrens

5. Öffentliche Förderung und investive Impulse

  • Aufstockung der Mittel des Bundes für den sozialen Wohnungsbau auf 14,5 Mrd. €
  • Kumulierung der sozialen Wohnraumförderung mit anderen Förderungen des Bundes für Investitionen in bezahlbaren und klimagerechten Wohnraum
  • langfristige, an den regionalen Bedürfnissen ausgerichtete Miet- und Belegungsbindungen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung
  • Investitionen in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten
  • Etablierung eines Bund-Länder-Programms für studentisches Wohnen, für junges Wohnen und für das Wohnen für Auszubildende im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung
  • Bestandserhaltung und energetische Sanierung von Wohnheimplätzen
  • Förderung von Investitionen in den bedarfsgerechten, barrierefreien bezahlbaren Wohnraum im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung
  • Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans zur Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030
  • Einführung von KfW-Darlehen zur Stärkung des Eigenkapitals, um den Eigentumserwerb für Ersterwerber*innen mit mittleren Einkommen aus Schwellenhaushalten zu fördern
  • Anhebung des linearen Abschreibungssatzes für neue Wohngebäude von 2 % auf 3 %
  • Stundung der Grunderwerbsteuer bei Investitionen in bezahlbaren Wohnraum bzw. Erlass bei Investitionen in die Sanierung
  • weitere Novellierung steuerlicher Regelungen beim Immobilienerwerb von Unternehmen bei der Grunderwerbsteuer (Share Deals)
  • Ausbau der Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbst genutzten Wohnraum
  • Ausbau der Beratung bei der Gründung kommunaler Wohnungsbauunternehmen
  • dauerhafte Sicherung der Städtebauförderung, um das städtische Wohnumfeld des zusätzlich zu schaffenden bezahlbaren Wohnraums zu stärken
  • Entbürokratisierung der Städtebauförderung durch Vereinfachung der Fördersystematik

Fazit und Ausblick

Bekanntlich führen viele Wege nach Rom. Dem vorgestellten Maßnahmenplan muss man zugestehen, dass er sehr viele Wege beleuchtet. Es hat den Anschein, dass die Bundesregierung bereit ist, an etlichen Stellschrauben zu drehen, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Bestehende Hemmnisse für eine Steigerung der Anzahl der verfügbaren und bezahlbaren Wohnungen müssen reduziert oder abgeschafft werden. Bei den derzeit außerordentlich schwierigen Rahmenbedingungen dürfte dabei besonders die Gewährleistung von Planungs- und Investitionssicherheit eine besondere Herausforderung sein. Es bleibt mit Spannung abzuwarten, welche der ins Auge gefassten Maßnahmen wann umgesetzt werden. Die Bündnismitglieder haben jedenfalls vereinbart, ihre Zusammenarbeit bis zum 31. Dezember 2025 fortzusetzen.

Maßnahmenplan des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum (bund.de)

Autor

David Pamer
Tel: +49 30 208 88 1167

Haben Sie Fragen oder weiteren Informationsbedarf?

Sprechen Sie uns an

Dies ist ein Beitrag aus unserem Immobilienrecht Newsletter 4-2022. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.