Newsletter „Update Immobilienrecht“ 1/2023

Mit dem Start ins neue Jahr bringt die EU-Taxonomie-Verordnung, die verbindliche „grüne“ Standards für nachhaltiges Wirtschaften festlegt, weitere regulatorische Neuerungen auch für die Bau- und Immobilienbranche. Da der Sektor über 35 % des Endenergieverbrauchs in Deutschland ausmacht, gilt es insbesondere auch hier die wirtschaftlichen Aktivitäten unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit zu überprüfen.

Die zwei bereits bestehenden Umweltziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimaschutz) werden seit dem 1. Januar 2023 durch vier weitere Zielvorgaben erweitert: Vermeidung und Reduzierung der Umweltverschmutzung, Schutz der Biodiversität, Übergang zur Kreislaufwirtschaft sowie Schutz der Wasser- und Meeresressourcen.

Dabei wird für die Immobilienbranche insbesondere das Ziel, „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ unter Einbeziehung der Abfallvermeidung und Nutzung von Sekundärrohstoffen zu einer treibenden Kraft werden. Betroffene Unternehmen der Bauwirtschaft müssen nämlich Offenlegungspflichten zur Einhaltung der Taxonomie-Verordnung nachkommen. Da auch Finanzmarktakteure bei Finanzprodukten transparent über die Einhaltung der Nachhaltigkeitsaspekte von Unternehmen berichten müssen, dürfte eine Vielzahl der betroffenen Unternehmen ein gesteigertes Interesse daran haben, die Kriterien der Klimataxonomie einzuhalten. Immobilienunternehmen sollten daher die Entwicklung der EU-Taxonomie aufmerksam verfolgen.

Wir werden Sie im Newsletter über Neuerungen informiert halten.

Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2023 und viel Spaß bei der Lektüre unseres Updates Immobilienrecht.

Mit den besten Grüßen

Dr. Jan Christoph Funcke

Rechtsprechung

Steuern

Melden Sie sich hier zu unserem Newsletter an und erhalten Sie die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.