DRSC-News

Start der zweiten Phase der Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland

In Form eines Online-Fragebogens für Ersteller von Jahres- und Konzernabschlüssen hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) am 22. März 2024 die zweite Phase der Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland eröffnet. Diese baut auf den Interviews der Stakeholder aus der ersten Phase auf (siehe hierzu Newsletter IFRS 6/2023) und soll dazu dienen, das Interesse an einem bedingten Wahlrecht zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss zu evaluieren und zu klären, unter welchen Voraussetzungen dies infrage käme.

Die Teilnahme an der Online-Befragung der zweiten Phase für Ersteller ist bis zum 30. Juni 2024 möglich.

Das DRSC hat weiterführende Informationen zum Hintergrund und Ablauf der Gesamtstudie in einem Leitfaden zusammengestellt und auf seiner Homepage veröffentlicht (hier abrufbar).

Mittlerweile liegen auch die Ergebnisse aus den Interviews der ersten Phase vor, aus denen die folgenden Kernbotschaften abgeleitet wurden:

  • Die Mehrheit der interviewten Unternehmen kommt mit dem derzeitig geltenden Rahmen der Rechnungslegung gut zurecht.
  • Aus der parallelen Buchhaltung für den HGB-Jahresabschluss und den IFRS-Konzernabschluss ergibt sich für kapitalmarktorientierte Unternehmen ein Mehraufwand sowie ein Erläuterungsbedarf etwaiger Unterschiede. Daher wurde von einer Vielzahl der Vertreter kapitalmarktorientierter Unternehmen branchenübergreifend darauf hingewiesen, dass es wünschenswert wäre, die IFRS auch im Einzelabschluss befreiend anwenden zu dürfen.
  • Unternehmen, die ausschließlich nach HGB bilanzieren, äußern dagegen kein Interesse an der freiwilligen Anwendung der IFRS im Einzel- oder im Konzernabschluss.
  • Ein unbedingtes Wahlrecht für die Anwendung der IFRS im Einzelabschluss wird seitens der HGB-Bilanzierer ebenfalls überwiegend abgelehnt, da sie einen faktischen Zwang zur Anwendung der IFRS befürchten.
  • Als Kompromiss wurde von einigen Teilnehmern die Beschränkung eines Wahlrechts auf Unternehmen, die selbst einen IFRS-Konzernabschluss erstellen oder in den IFRS-Konzernabschluss eines übergeordneten Mutterunternehmens einbezogen werden, vorgeschlagen.

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Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 2-2024. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.