Post Implementation Review (PIR) von kürzlich veröffentlichten IFRS

PIR von IFRS 9: Beratungen zu PIR Phase 2 – Wertminderung

In der zweiten Jahreshälfte 2022 leitete das IASB die zweite Phase seines Post Implementation Review (PIR) von IFRS 9 Finanzinstrumente: Wertminderung ein, die sich auf die Prinzipien der Erfassung erwarteter Kreditverluste (expected credit losses, ECL) konzentriert. Die erste Phase des PIR von IFRS 9 endete im Dezember 2022 mit der Veröffentlichung eines Feedback-Statements (siehe IFRS Newsletter 1/2023).

In seiner Sitzung im Februar 2023 erörterte das IASB die Rückmeldungen zu der ersten Phase zum PIR von IFRS 9 und traf Entscheidungen über Themen, die in die zweite Phase zum PIR von IFRS 9 aufgenommen werden sollen. Die Veröffentlichung des Request for Information (RFI) zur Phase 2 des PIR von IFRS 9 ist für Mai 2023 geplant.

Der RFI sollte folgende Themen abdecken:

  • den allgemeinen Ansatz für die Erfassung der erwarteten Kreditverluste und insbesondere
    • den Mehrwert des Ansatzes für das Verständnis von Änderungen des Kreditrisikos für die Nutzer von Abschlüssen und
    • das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei der Anwendung des Ansatzes auf bestimmte Transaktionen wie z. B. konzerninterne Kredite
  • das Konzept des signifikanten Anstiegs des Kreditrisikos, insbesondere
    • die Anwendung von Ermessensentscheidungen, um zu beurteilen, ob eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos eingetreten ist, und
    • das Spektrum der Praktiken, die zur Bewertung einer solchen Erhöhung verwendet werden wie auch die möglichen Gründe für die unterschiedlichen Praktiken
  • die Methoden zur Bewertung der erwarteten Kreditverluste und hier im Speziellen
    • die Verwendung eines zukunftsorientierten Ansatzes (forward-looking information), der mehrere makroökonomischen Szenarien einbeziehen wird, und
    • die Bewertung der erwarteten Kreditverluste in Zeiten erhöhter wirtschaftlicher Unsicherheit, inklusive der Anwendung nachträglicher Anpassungen (post-model adjustments)
  • die Anwendung der ECL-Anforderungen in Bezug auf erworbene oder originäre kreditgefährdete finanzielle Vermögenswerte
  • den vereinfachten Ansatz, der für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte und Leasingforderungen verwendet wird. In diesem Zusammenhang sollten insbesondere folgende Aspekte behandelt werden:
    • die Auswirkungen der Anwendung des vereinfachten Ansatzes
    • die Einbeziehung zukunftsorientierter Informationen (forward-looking information) in diesem Ansatz
  • die Bilanzierung von Kreditzusagen, gehaltenen Sicherheiten und anderen Bonitätsverbesserungen sowie der ausgegebenen Finanzgarantien, die sich im Anwendungsbereich von IFRS 9 befinden
  • die Anwendung der ECL-Anforderungen in Kombination mit anderen Anforderungen in IFRS 9 oder mit Anforderungen in anderen IFRS
  • die Auswirkungen der vom IASB gewährten Übergangserleichterungen und die Beibehaltung des Gleichgewichts zwischen der Kostenreduzierung für die Ersteller des Abschlusses und der Bereitstellung nützlicher Informationen für die Adressaten von Abschlüssen
  • die Anforderungen an Angaben bezüglich des Kreditrisikos in IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben und hier insbesondere,
    • ob durch die bestehenden Angaben das Gleichgewicht zwischen der Vergleichbarkeit und der Relevanz der Informationen erreicht ist, sowie
    • die Kompatibilität der Angaben zu den Vorschriften der digitalen Berichterstattung

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Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 2-2023. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnierenund erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.