IOSCO: Angemessenen Offenlegung von COVID-19-bedingten Auswirkungen

IOSCO ermutigt Emittenten zur angemessenen Offenlegung von COVID-19-bedingten Auswirkungen

Mitte 2020 gab die IOSCO (die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden, in der Marktregulierungsbehörden wie die ESMA, die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, zusammengeschlossen sind) eine Pressemitteilung heraus, in der die Ersteller von Jahresabschlüssen aufgefordert werden, im veröffentlichten Abschluss eine angemessene Erläuterung der Auswirkungen der COVID-19-Krise vorzunehmen.

Die IOSCO betont, dass vor dem Hintergrund der aktuellen Unsicherheiten, die sich aus der COVID-19-Pandemie ergeben, eine zuverlässige und rechtzeitige Finanzberichterstattung für das ordnungsgemäße Funktionieren der Märkte von entscheidender Bedeutung ist. Unter diesen Umständen unterstreicht die IOSCO, dass Investoren und andere Interessengruppen erst recht qualitativ hochwertige, transparente und unternehmensspezifische Finanzinformationen benötigen, einschließlich der Informationen zu den Auswirkungen von COVID-19 auf die finanzielle Leistung, die Finanzlage, die Liquidität und die Zukunftsaussichten des Unternehmens.

Im Detail weist die IOSCO auf folgende Punkte hin:

  • Sie bekräftigt erneut die Bedeutung der Offenlegungen zu den Auswirkungen von COVID-19 auf die erfassten, bewerteten und in den Jahresabschlüssen dargestellten Beträge;
  • sie unterstreicht die Bedeutung vollständiger Finanzinformationen, die angesichts des hohen Unsicherheitsgrades transparent und unternehmensspezifisch sein sollten, insbesondere im Hinblick auf Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten (z.B. Schätzungen der Auswirkungen von COVID-19, Beurteilung der Frage der Unternehmensfortführung, Beurteilungen und Schätzungen zur Feststellung der Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten etc.);
  • sie bekräftigt die Notwendigkeit, dass Emittenten alternative Leistungskennzahlen mit Bedacht wählen, um sicherzustellen, dass sie nicht potenziell irreführend sind;
  • sie weist darauf hin, dass Zwischenabschlüsse detailliertere Offenlegungen über wesentliche Informationen und die Reaktionen des Managements auf die Situation erfordern werden;
  • sie erinnert die Wirtschaftsprüfer an ihre Verantwortung, über wichtige Prüfungsangelegenheiten einschließlich deren Handhabe zu berichten;
  • sie ermutigt die Ersteller, das angemessene Gleichgewicht zwischen der Nutzung von Verlängerungen der Meldefristen und ihrer Verantwortung für die rechtzeitige und umfassende Bereitstellung von Finanzinformationen zu finden.

Die Pressemitteilung der IOSCO ist hier verfügbar.

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Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 2-2020. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.