Das Gesetz zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes kommt

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 18. April 2023 den mit Spannung erwarteten Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz vorgelegt. Das Gesetzesvorhaben dient der Umsetzung der gerichtlichen Entscheidungen und nimmt eine Pflicht der Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung in das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auf.

Der Referentenentwurf sieht erstmals eine allgemeine Verpflichtung der Arbeitgeber vor, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen. Wir haben bereits umfassend zum Referentenentwurf berichtet. Weitere Einzelheiten zum Gesetzesentwurf erfahren Sie unter dem Link: Referentenentwurf des BMAS zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes - Mazars - Deutschland.

Anlässlich des Referentenentwurfs hat die CDU/ CSU-Fraktion mit dem Titel „Arbeitszeiterfassung bürokratiearm ausgestalten – Mehr flexibles Arbeiten ermöglichen“ am 26. Mai 2023 einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Der Antrag sieht die Vorlage eines Gesetzesentwurfs zur Reform der Arbeitszeiterfassung vor, welcher insbesondere die Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeiterfassung vollständig ausschöpft und freiwillige Vertrauensarbeitszeitmodelle im Rahmen des EU-Rechts ohne Pflicht zur Arbeitszeiterfassung weiterhin überall dort ermöglicht, wo es praktikabel ist.

Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Der Gesetzesentwurf soll an sich bis Ende 2023 verabschiedet werden. Es bleibt abzuwarten, ob es im weiteren Gesetzgebungsverfahren gelingt, die bestehenden Spielräume im Sinne einer größeren Flexibilität für Unternehmen und Mitarbeitende zu nutzen und die derzeit bestehenden Unklarheiten auszuräumen.

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Autorin

Marion Plesch
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Dies ist ein Beitrag aus unserem Newsletter „Menschen im Unternehmen“ 2-2023. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.