Whistleblowing: Das Hinweisgebersystem von Mazars

Am 02. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten, das ermöglicht, Verstöße gegen deutsches Recht, unmittelbar geltendes EU-Recht oder den Code of Conduct im Unternehmen vertraulich zu melden. Dadurch sollen Vorgänge aufgedeckt und Missstände behoben werden, die als Rechts- und Pflichtverletzungen und/oder Straftaten im Unternehmen zu bewerten sind. Was dabei am wichtigsten ist: Hinweisgeber*innen wie auch sonstige von der Meldung betroffene Personen werden vor Benachteiligungen geschützt.

Vor diesem Hintergrund hat Mazars in Deutschland ein Hinweisgebersystem mit einer unabhängigen internen Meldestelle eingerichtet. Diese steht allen zur Verfügung, die in Verbindung mit dem Unternehmen stehen, von Führungskräften und Mitarbeiter*innen bis hin zu Dritten mit beruflichen Berührungspunkten zu Mazars in Deutschland.

Sie erreichen die Meldestelle direkt über das Whistleblowing-Tool Vispato unter folgendem Link:

https://www.whistleblower.mazars.de/

Um Hinweise zu übermitteln, stehen Ihnen unterschiedliche Wege zur Verfügung. Das bedeutet, dass Hinweise schriftlich, mündlich oder im persönlichen Gespräch mitgeteilt werden können – auf Wunsch auch völlig anonym.

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