Fristverschiebungen bei DAC6 und CRS (DAC2)

15.05.2020 – Am 8. Mai 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung der DAC6-Richtlinie, um aufgrund der COVID-19 Pandemie die Fristen für die Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen um drei Monate zu verschieben.

Ebenso ist ein Änderungsvorschlag hinsichtlich der DAC2-Richtlinie (CRS-Berichterstattung) enthalten. Eine Aufnahme  des Vorschlags auf die Tagesordnung des nächsten ECOFIN-Treffens am  19. Mai 2020 wird erwartet. Eine etwaige Gesetzgebung auf EU-Ebene  muss im Anschluss noch durch die nationalen Gesetzgeber bestätigt werden.