Vielmehr wurde die Rechtsfrage im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Unsere Experten konnten bereits für viele betroffene Schiffsgesellschaften die Verjährung der Ansprüche gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern für mehrere Versicherungszeiträume abwenden und wurden mit der Vorlage an den EuGH in ihrer Annahme bestätigt, dass eine Steuerbarkeit zweifelhaft ist.
Schiffsgesellschaften, die Schiffe mit doppelter Registereintragung unterhalten, könnten von dem weiteren Fortgang des Verfahrens erheblich profitieren. In jedem Fall wäre die verfahrensrechtliche Ausgangssituation zu ergründen, die maßgeblich für eine „Kopplung“ an den Ausgang der relevanten Verfahren ist. Unser Expertenteam freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme, um eine individuelle Verfahrensstrategie zu besprechen.
Dies ist ein Beitrag aus unserem Shipping-Newsletter 2-2019. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.