ESEF-Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht

Am 29.5.2019 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Verordnung über das einheitliche elektronische Berichtsformat (European Single Electronic Format – ESEF), welche börsennotierte Unternehmen in der EU dazu verpflichtet, ihren IFRS-Konzernabschluss in elektronischer Form einzureichen. Die Einreichung erfolgt unter der Verwendung von Inline- XBRL-Spezifikationen und einer von der ESMA entwickelten Taxonomie, die auf der IFRS-Taxonomie der IFRS Foundation beruht. Für die Praxis werden die folgenden Modalitäten und der nachfolgende zeitliche Rahmen vorgegeben:
  •  Das primäre Rechenwerk wie Abschlusstabellen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) sowie Unternehmensinformationen müssen ab dem Geschäftsjahr 1.1.2020 beginnend im XHTML-Format eingereicht werden.
  • Für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1.1.2022 müssen zusätzlich auch sämtliche Angaben im Anhang in diesem Format eingereicht werden; das Textblock-Tagging wird als Mindeststandard angesehen.

Der Anhang der ESMA-Verordnung umfasst die für die Kommission vorbereiteten technischen Normen sowie die Liste aller zu verwendenden Taxonomie-Tags. Die Liste wird jährlich angepasst, um den Updates der IFRS Foundation zu entsprechen.

Im Anschluss hat die Europäische Kommission zudem ein Dokument mit 15 Fragen und Antworten erstellt, in dem die Ziele und Vorteile des Berichtsformates sowie die damit verbundenen Verpflichtungen erläutert werden. Für die Anwendung in der Praxis veröffentlichte die ESMA ein Handbuch und Videos auf ihrer Internetseite, um Unternehmen bei der Umsetzung des neuen Formates zu unterstützen.

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Das Berichtshandbuch wurde im Juli 2019 aktualisiert und richtet sich dabei nicht nur an Emittenten, sondern auch an Softwarehersteller. Das aktualisierte Handbuch ist auf der Website der ESMA unter folgendem Link verfügbar.