Werbungskostenabzugsverbot für Aufwendungen im Jahr 2009, die im Zusammenhang mit vor 2009 zugeflossenen Kapitalerträgen stehen
Weiterhin hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass das Werbungskostenabzugsverbot auch dann Anwendung findet, wenn nach dem 31.12.2008 getätigte Ausgaben mit Kapitalerträgen zusammenhängen, die vor dem 1.1.2009 zugeflossen sind
Handlungsempfehlung:
Das vielfach in Frage gestellte Werbungskostenabzugsverbot bei Kapitaleinkünften unter Geltung der Abgeltungsteuer wurde nun abermals bestätigt. Die verdeutlicht, dass in der Praxis Werbungskosten vermieden werden sollten.