EU übernimmt Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28

21.10.2016 – Die Europäische Union hat am 22. September 2016 mit Verordnung (EU) Nr. 2016/1703 die Änderungen an IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen und IAS 28 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen in europäisches Recht übernommen.

Durch die Änderungen, die der IASB bereits im Dezember 2014 verabschiedet hatte, wird die Anwendung der Konsolidierungsausnahme, wenn das Mutterunternehmen die Definition einer Investmentgesellschaft erfüllt, klarer geregelt. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen, anzuwenden.

Die Ausnahme von der Erstellung eines Konzernabschlusses gilt für Tochterunternehmen einer Investmentgesellschaft, die wiederum selbst Mutterunternehmen sind. Ein Tochterunternehmen, das Dienstleistungen erbringt, die sich auf die Anlagetätigkeit des Mutterunternehmens beziehen (investment-related services), ist nicht zu konsolidieren, wenn das Tochterunternehmen selbst eine Investmentgesellschaft ist. Ebenso ist eine Vereinfachung bei der Anwendung der Equity-Methode für Unternehmen möglich, die selbst keine Investmentgesellschaften sind, jedoch Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder an einem Joint Venture halten, das eine Investmentgesellschaft ist. Diese Vereinfachung erstreckt sich auch auf Anteile an Joint Ventures. Investmentgesellschaften, die sämtliche Tochterunternehmen zum beizulegenden Zeitwert bewerten, haben die nach IFRS 12 vorgeschriebenen Angaben zu Investmentgesellschaften zu leisten. Die Ausnahme vom Anwendungsbereich gemäß IFRS 12.6(b) gilt folglich nicht.

Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 2/2016. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.