Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und China

Am 28. März 2014 haben Deutschland und China ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet. Es wird voraussichtlich am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Das neue Abkommen soll Unternehmen Direktinvestitionen in China erleichtern und steuerliche Rahmenbedingungen für Investoren transparenter gestalten.

Die wichtigsten Neuerungen betreffen die folgenden Bereiche:

  • Vereinfachung der Besteuerung von Betriebsstätten
  • Absenkung der Quellensteuer
  • Änderung bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
  • Missbrauchsbestimmungen
  • Aktivitätsklausel / Switch-Over- Klausel

Unsere Empfehlung:

Das DBA wird einige steuerliche Grundlagen wie die Besteuerung von Betriebsstätten, die Erhebung von Quellensteuer und die Besteuerung von Kapitalgewinnen ändern. Die neuen Bestimmungen werden daher direkte Auswirkungen auf Unternehmen haben, die grenzüberschreitende Investitionen und Transaktionen zwischen Deutschland und China tätigen.

Aufgrund der zahlreichen Neuerungen ist es ratsam, dass Sie im Vorfeld von Vertragsabschlüssen oder der Tätigung von Investitionen gemeinsam mit Steuerexperten klären, wie Sie bestmöglich von den neuen Regelungen profitieren können.

Sprechen Sie uns an: chinadesk@mazars.de

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