Änderung des Umsatzsteuerrechts zum 1. Januar 2015 oder was ist MOSS?

Im Rahmen des sogenannten "VAT Package 2015" ändern sich EU-weit die Vorschriften für die Bestimmung des umsatzsteuerrechtlichen Leistungsortes für an private Endverbraucher erbrachte elektronische Dienstleistungen.

Eine Rechtsänderung, die für eine Vielzahl von Geschäftsmodellen und Unternehmen von Bedeutung sein könnte.

Dies hat zur Folge, dass betroffene Unternehmen

  • künftig grundsätzlich unter Ausweis ausländischer Umsatzsteuer abrechnen müssen;
  • sich im Wohnsitzland ihrer Kunden für Umsatzsteuerzwecke registrieren lassen müssen, sofern sie nicht von MOSS (Mini-One-Stop-Shop) Gebrauch machen möchten;
  • ihre Prozesse (insbesondere Rechnungsstellung) anpassen und ihre Preiskalkulation überdenken sollten.

Die Änderungen im Detail finden Sie auf Deutsch in unserem Flyer "Umsatzsteueränderung" bzw. auf Englisch in unserem Flyer "VAT Package 2015" .

Wir helfen Ihnen gerne bei der Umstellung auf die Neuregelung weiter!

indirecttaxes@mazars.de

Dokumente

VAT Package
Mehrwertsteuerpaket – Das ändert sich für Sie ab 2015 : Künftig wird die Umsatzsteuer dort fällig, wo der private Endkunde ansässig ist und nicht mehr, wie bislang, im Land des leistenden Unternehmens.
Umsatzsteueränderung