Öffentliches Wirtschaftsrecht
Öffentliches Wirtschaftsrecht
Derzeit laufende Vergabeverfahren sind mitunter stark von der Corona-Pandemie betroffen. Welche Fragestellungen muss ich als Bieter, aber auch als Vergabestelle berücksichtigen? Welche aktuellen Erlasse zu vergabe- und vertragsrechtlichen Gestaltungen habe ich zu beachten?
Unsere Mandanteninformation vom 30.03.2020weist auf die aktuellen (Ausgangs-) Erlasse bzw. Rundschreiben hin, die sich mit den Auswirkungen auf vergabe- und vertragsrechtliche Gestaltungen befassen. Diese Hinweise sind weiterhin aktuell.
Folgende Hinweise bzw. Mitteilungen im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen gilt es zusätzlich (1. Update vom 2.4.2020) zu beachten: Update zur Beschaffung von Leistungen, Vergabeverfahren und dem vertragsrechtlichen Umgang mit Bauablaufstörungen in Zeiten der Corona-Pandemie
Mit einem 2. Update (vom 17.4.2020) geben wir nunmehr Hinweise auf weitere Runderlasse und -schreiben sowie Änderungen von Verwaltungsvorschriften und Verordnungen der einzelnen Bundesländer: COVID-19: Vergaberecht (2. Update). Zahlreiche Bundesländer haben beispielsweise die Wertgrenzen für Vergaben im Unterschwellenbereich deutlich erhöht.
In Zeiten großer Einschränkungen bzgl. der Möglichkeit von Zusammenkünften von Personen stellt sich auch für Kommunen und ihre Gremien die Frage, wie im Bedarfsfall eilbedürftige Beschlüsse gefasst und Gremiensitzungen gesetzeskonform durchgeführt werden können. Finden Sie hier einen Überblick über wichtige Aussagen der Erlasse bzw. Rundschreiben, die sich mit der Beschlussfassung und den Sitzungen von Gemeinderäten in Zeiten der Corona-Pandemie befassen. Beschlussfassung und Sitzung von Gemeinderäten und deren Ausschüssen in Zeiten der Corona-Pandemie