Offenlegungsverordnung bringt neue Pflichten für Finanzmarktakteure

Seit März 2021 sind Finanzmarktteilnehmer*innen und Finanzberater*innen durch die neue Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) zu vorvertraglichen Informationen und laufenden Offenlegungen in regelmäßigen Berichten sowie auf Websiten gegenüber Endanleger*innen verpflichtet.

Die neuen Informationspflichten umfassen Nachhaltigkeitsrisiken, mögliche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie ökologische oder soziale Aspekte. Ab Januar 2023 sind zudem die Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 (Regulatory Technical Standards, kurz RTS) zu erfüllen sowie alle sechs Umweltziele der EU-Taxonomie bei der Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen zu berücksichtigen.

Hier finden Sie einen Überblick zu unseren Services und Solutions rund um die Offenlegungsverordnung.

Worauf müssen Akteure auf dem Finanzmarkt jetzt achten?

Die Offenlegungspflichten sollen die Transparenz auf dem Finanzmarkt erhöhen und der Informationsasymmetrie entgegenwirken. Dazu müssen Finanzmarktteilnehmer*innen und Finanzberater*innen auf ihrer Website, in den vorvertraglichen Informationen sowie in regelmäßigen Berichten zukünftig u. a. folgende Informationen offenlegen:

  1. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen (comply or explain)
  2. Nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Gewichtung und Feststellung der wichtigsten Auswirkungen und Indikatoren)
  3. Stand zur verantwortungsvollen Unternehmensführung und zu internationalen Standards der Sorgfaltspflichten
  4. Inwieweit die Vergütungspolitik Nachhaltigkeitsrisiken einbezieht
  5. Methoden zur Bewertung, Messung und Überwachung von ökonomischen und sozialen Merkmalen von Produkten und jener Produkte, die nachhaltigen Investitionszielen dienen

Zu beachten ist außerdem, dass Elemente der EU-Taxonomie-Verordnung in die Offenlegungspflichten der Offenlegungsverordnung integriert werden.

Wann greifen welche Anforderungen der Offenlegungsverordnung?

An unserer Zeitleiste sehen Sie, wann Sie welche Anforderungen laut Offenlegungsverordnung umgesetzt haben sollten.

Offenlegungsverordnung bringt neue Pflichten für Finanzmarktakteure

Wie Mazars Sie unterstützen kann:

Unsere Expert*innen unterstützen Sie bei allen bevorstehenden Herausforderungen durch die Offenlegungsverordnung. Wir begleiten Sie bei der Umsetzung der regulatorischen Vorgaben, inklusive der Berichterstattung, Veröffentlichung, Qualitätssicherung sowie Prozessoptimierung mit unserer Fachexpertise und Praxiserfahrung. Wir gehen dabei ganzheitlich vor, analysieren den Status quo, leiten die passenden Verbesserungskonzepte ab und realisieren diese gemeinsam mit Ihnen.

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