Gut gerüstet für die Offenlegungsverordnung

Seit März 2021 sind Finanzmarktteilnehmer*innen und Finanzberater*innen durch die neue Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) zu vorvertraglichen Informationen und laufenden Offenlegungen in regelmäßigen Berichten sowie auf Websiten gegenüber Endanleger*innen verpflichtet.

Die neuen Informationspflichten umfassen Nachhaltigkeitsrisiken, mögliche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie ökologische oder soziale Aspekte. Ab Januar 2023 sind zudem die Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 (Regulatory Technical Standards, kurz RTS) zu erfüllen sowie alle sechs Umweltziele der EU-Taxonomie bei der Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen zu berücksichtigen.

Hier finden Sie einen Überblick zu allen relevanten Basisinformationen rund um die Offenlegungsverordnung.

Unser Ansatz zur Umsetzung der Offenlegungsverordnung

Unsere Expert*innen begleiten Sie kompetent bei der Lösung aller bevorstehenden Herausforderungen durch die Offenlegungsverordnung – angefangen bei der Satus-quo-Analyse, über die Entwicklung passender Verbesserungskonzepte bis hin zur gemeinsamen Umsetzung.

Uns ist insbesondere wichtig, dass Sie die Anforderungen der Offenlegungsverordnung an Ihr Unternehmen sowie notwendige Veränderungen grundlegend und umfassend verstehen und nachvollziehen können. Wir unterstützen Ihre Mitarbeiter*innen außerdem durch Workshops und Schulungen.

Wir halten Sie mit regelmäßigen Updates zu Neuerungen und Anpassungen hinsichtlich der Offenlegungsverordnung immer auf dem aktuellen Stand.

Unsere Lösung zur Umsetzung der Offenlegungsverordnung

Unsere Expert*innen stehen Ihnen bei allen relevanten Fragestellungen zur Seite.

Regulatorische Beratung und Beratung zur praktischen Umsetzung der Vorschriften:

  • Betroffenheitsanalyse: Welche Produktinformationsblätter müssen welche Angaben enthalten?
  • Ermittlung des Umsetzungsstands: Welche Angaben tätigt das Unternehmen derzeit auf der Website und in den Produktinformationsblättern?
  • GAP-Analyse: Welche Lücken gibt es? Welche Zweifel bestehen bei der Auslegung der Vorschriften? Wie setzt der Wettbewerb die Inhalte um?

Unterstützung bei der Implementierung der regulatorischen Anforderungen:

  • Schließen der identifizierten Lücken unter Einbezug der bestehenden Unternehmensstrukturen und Vorlagen
  • Qualitätssicherung nach Richtigkeit/Vollständigkeit der Angaben entsprechend der SFDR
  • Prozessoptimierung für eine beständige Sicherstellung, dass die Offenlegungspflichten erfüllt sind

Beratung zu Aufbau und Design der Website für die nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung:

  • Analyse der bisher verwendeten UX-Strategie für die Berichterstattung auf der Website und Formulierung möglicher Verbesserungsvorschläge
  • Konzept für die optimale Position auf der Website, um die Customer Journey der Kund*innen zu verbessern

Freiwillige Prüfung des Unternehmens nach der Offenlegungsverordnung:

  • Definition des Prüfungsgegenstands/-umfangs
  • Aufnahme der Maßnahmen und Angaben
  • Einholen von Nachweisen und Besprechung der inhaltlichen Ausgestaltung der Angaben
  • Erstellung einer Prüfbescheinigung

Ihre Vorteile

Sie profitieren von einem interdisziplinären Team, das unsere umfangreiche Expertise in den Bereichen Nachhaltigkeit, Regulatorik, Prozess- und IT-Beratung verbindet. Auf diese Weise können wir für Sie passgenaue Lösungen entwickeln und auf Ihre individuellen Anforderungen schnell und agil reagieren. Durch eine nutzerfreundliche Offenlegung auf Ihrer Website stärken Sie das Vertrauen Ihrer Kund*innen und verbessern ebenso die Customer Journey.

Sprechen Sie uns an

 

Vater und Kind lassen auf einer Wiese einen Drachen steigen sowie Möglichkeit zur Registrierung zum Nachhaltigkeits-Newsletter