Ein Vorausvermächtnis ist dann gegeben, wenn einem Miterben durch letztwillige Verfügung ein bestimmter Nachlassgegenstand zusätzlich zu seinem Erbteil zugewendet wird.
Der zusätzlich bedachte Erbe hat somit vor Aufteilung des Nachlasses anhand der Erbquoten einen Anspruch auf Herausgabe des Vermächtnisgegenstandes gegenüber den anderen Erben.