Um die Betriebsvermögensverschonung in Anspruch zu nehmen, darf das Betriebsvermögen zu maximal 50 bzw. 10 % aus Verwaltungsvermögen bestehen.
Verwaltungsvermögen ist das Vermögen, welches in erster Linie der weitgehend risikolosen Renditeerzielung im Rahmen einer Vermögensverwaltung dient und das weder der Schaffung von Arbeitsplätzen noch zusätzlicher volkswirtschaftlicher Leistungen dient.
Zum Verwaltungsvermögen zählen z.B. Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, bis zu 25%ige Anteile an Kapitalgesellschaften, Wertpapiere und Kunstgegenstände.