Eine Verfügung von Todes wegen ist eine rechtsgeschäftliche Anordnung des Erblassers über eine Regelung der Erbfolge, die erst mit dessen Tod Wirkung erlangt.
Als Verfügungen von Todes wegen kommen ein Testament (letztwillige Verfügung) oder ein Erbvertrag in Betracht. Während das Testament als einseitiges Rechtsgeschäft vom Erblasser alleine verfasst wird, einigen sich bei einem Erbvertrag zwei Parteien vertraglich und sind damit auch an den Vertrag gebunden.