Testamentsvollstrecker / Testamentsvollstreckung

Durch Testament oder Erbvertrag kann der Erblasser eine Person zum Testamentsvollstrecker bestimmen oder durch einen Dritten bzw. das Nachlassgericht bestimmen lassen. Der Testamentsvollstrecker setzt die letztwilligen Verfügungen des Erblassers durch.
Hierdurch kann der Erblasser, insbesondere bei streitanfälligen Erbenkonstellationen, sicherstellen, dass die Anordnungen in seinem Testament befolgt werden. Ferner empfiehlt sich die Testamentsvollstreckung bei minderjährigen Erben und Erben im Ausland.