Sobald das Nachlassgericht vom Ableben einer Person Kenntnis erlangt, setzt es einen Termin zur Eröffnung der letztwilligen Verfügung (Testament) fest. Zu diesem Termin, zu dem alle Erben und sonstige Beteiligten geladen werden, wird die Verfügung von Todes wegen geöffnet und verkündet.