Neben dem Erbvertrag existiert das Testament, oder letztwillige Verfügung, als weitere Möglichkeit, durch eine Verfügung von Todes wegen von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen.
Eine Person kann jede natürliche oder juristische Person sowie Personengesellschaften als Erben einsetzen (sog. Testierfreiheit).
Neben wenigen Ausnahmefällen muss ein Testament handschriftlich verfasst und unterschrieben werden. Ein öffentliches Testament wird von einem Notar beurkundet. Die Vorteile dabei sind die rechtssichere Erstellung sowie die Hinterlegung beim Nachlassgericht und damit Sicherstellung der Auffindbarkeit nach dem Ableben.