Sich im Eigentum eines einzelnen Gesellschafters einer Personengesellschaft befindende Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind dem Betrieb der Gesellschaft zu dienen oder der Begründung oder Verstärkung seiner Beteiligung.
Typischerweise stellen betrieblich genutzte Gegenstände des Gesellschafters wie z.B. ein PKW, ein an die Gesellschaft vermietetes Gebäude oder ein Darlehen an die Gesellschaft Sonderbetriebsvermögen dar.