Betriebsvermögen wird unter bestimmten Voraussetzungen weitestgehend, in Ausnahmefällen sogar vollständig, von der Erbschaftsteuer ausgenommen.
Kommt es zu einer Veräußerung bzw. Aufgabe des geerbten Betriebsvermögens innerhalb von 5, bei der 100%igen Optionsverschonung innerhalb von 7 Jahren, liegt eine schädliche Verfügung vor. Die Befreiung entfällt je nach vergangener Zeit seit dem Erbfall zeitanteilig. Es kommt zur Nachversteuerung.