Ein notariell beurkundetes, sogenanntes öffentliches Testament wird vom Notar in die amtliche Verwahrung des Nachlassgerichtes gegeben. Dadurch wird das Problem des Verlorengehens oder Nichtauffindens von Testamenten behoben.
Die Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung hat den Widerruf des Testamentes zur Folge.