Kleine und mittlere Unternehmen wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2005 neu definiert. Sie gelten als diese, wenn sie bestimmte Kriterien der EU-Kommission einhalten.
Sie müssen weniger als 250 Mitarbeiter haben, außerdem darf der Jahresumsatz höchstens 50 Mio. Euro betragen bzw. die Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. Euro. Als Unternehmen gilt dabei jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Dazu gehören insbesondere auch jene Einheiten die eine handwerkliche Tätigkeit oder andere
Tätigkeiten als Einpersonen- oder Familienbetriebe ausüben, sowie Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen.