Der Hausrat beinhaltet Gegenstände, die in einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen.
Innerhalb des Hausrates ist eine Steuerbefreiung mit bis zu 41.000 Euro möglich. Dazu zählen Wäsche und Kleidung für jeden einzelnen Erwerber der Steuerklasse I und den eingetragenen Lebenspartner. Bewegliche körperliche Gegenstände, wie z.B. ein separat genutztes Auto sind beim Erwerb durch Personen der Steuerklasse I und eingetragenen Lebenspartner in Höhe von 12.000 Euro steuerfrei.