Der Erbverzicht ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen den zukünftigen Erben und dem Erblasser, auf die künftigen Ansprüche aus dem Erbrecht zu verzichten. Der Erbe wird rechtlich so gestellt, als wenn er zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr gelebt hätte. Bei Erbverzicht durch einen Verwandten des Erblassers, hat der Verzicht auch Rechtswirkung auf die jeweiligen Abkömmlinge.