Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, ausgestellt vom Nachlassgericht, das eine oder mehrere Personen als rechtmäßige Erben ausweist. Dabei ist der Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich für den Rechtsverkehr.
Der Erbschein dient lediglich der Sicherheit im Rechtsverkehr. Er wird aber bei nicht notariell beurkundetem Testament z.B. als Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt benötigt, falls sich Grundvermögen in der Erbmasse befindet.