Eine Person, welche sämtliche Rechte und Pflichten eines Verstorbenen übernimmt. Der Erbe wird Gesamtrechtsnachfolger, d.h. der Erbe tritt vollumfänglich in die Rechtsstellung des Erblassers ein.
Anders als der Erblasser, kann Erbe auch eine juristische Person bzw. eine rechtsfähige Personengesellschaft sein.