Die Vererbung einer Auslandsimmobilie ist aufgrund des unterschiedlichen Erbrechts in den einzelnen Staaten, auch innerhalb der EU, besonders problematisch. Dabei sollte besonders beachtet werden, dass das Testament mit ausländischem Recht in Einklang steht.
Bereits bei Inländereigenschaft oder Staatsangehörigkeit des Erblassers oder des Erben unterliegt in den meisten Staaten der gesamte Erbfall der Besteuerung. Da außerdem das Vermögen, das sich im Inland befindet, der Erbschaftbesteuerung des einzelnen Staates unterliegt, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Diese wird durch bilaterale Abkommen zwischen den
einzelnen Staaten vermieden (sog. Doppelbesteuerungsabkommen).