Im Erbrecht versteht man unter Anwachsung die Erhöhung des Erbteils aufgrund des Wegfalls eines Miterben (durch Tod, Ausschlagung oder Erbverzicht). Der Erbteil des wegfallenden Erben wächst den übrigen Erben entsprechend ihrer Erbquote anteilig zu.
Im Gesellschaftsrecht ist die Anwachsung der Vorgang, bei dem den verbleibenden Gesellschaftern der Anteil eines ausscheidenden Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen zufällt. Enthält der Gesellschaftsvertrag für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters keine Nachfolgeklausel, sondern sieht die Fortsetzung der Gesellschaft unter den übrigen Gesellschaftern vor, kommt es zur Anwachsung.