Künstler*innen, Influencer*innen und Sportler*innen: Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Steuerrecht

Künstler*innen, Influencer*innen und Sportler*innen sind im Grunde Unternehmer*innen wie viele andere auch. Aber ihre Namen und ihr Netzwerk können einen erheblichen wirtschaftlichen Wert haben, abhängig von der öffentlichen Bekanntheit. Für sie ist eine gute Beratung in Steuer- und Rechtsangelegenheiten besonders wichtig, da das Anwendungsfeld umfangreich und komplex ist. Mazars in Deutschland hat einen multidisziplinären Beratungsansatz entwickelt, um sicherzustellen, dass sie ihren rechtlichen Verpflichtungen sowie den gesellschaftlichen Erwartungen gerecht werden.

Durch ihre Erfolge und Karrieren stehen Künstler*innen, Influencer*innen und Sportler*innen oft unweigerlich im Mittelpunkt der medialen Berichterstattung und der Öffentlichkeit. Dieser Effekt wird durch Werbeverträge weiter verstärkt. Dabei verändert sich mit der zunehmenden Bekanntheit auch die Art und der Wert der Vergütung: Zunächst beschränken sich die Leistungen von Unternehmen für Werbeaktivitäten auf Produkte und Waren. Aber je bekannter Künstler*innen, Influencer*innen und Athlet*innen sind, desto häufiger sind Unternehmen auch bereit, Geld zu zahlen.

Auf diese Weise bauen Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, beträchtliche Vermögenswerte auf, deren Management wieder zu weiteren Einkünften (und Einkommensarten) führen kann. Wir begleiten unsere Mandant*innen umfassend, damit sie mit Überzeugung sagen können: „I pay my fair share“ – vor allem, wenn es um Steuer- und Rechtsangelegenheiten geht.

Warum unterschiedliche Steuerkonzepte notwendig sind

Während das Einkommen von Künstler*innen, Influencer*innen und Sportler*innen bis zu einem gewissen Grad durch ihre primäre Tätigkeit, die durch die Ausübung ihres Berufs geschaffene Bekanntheit, den damit verbundenen Namen und/oder durch (soziale) Netzwerke erzielt wird, gibt es zwischen ihnen einige Unterschiede, die beim Thema Steuern berücksichtigt werden müssen. Zum Beispiel:

  • Vereinssportler*innen sind in der Regel Arbeitnehmer*innen, während Einzelsportler*innen überwiegend selbstständig sind, ebenso wie Influencer*innen und die meisten Künstler*innen.
  • Profisportler*innen und Künstler*innen können neben ihrer sportlichen/künstlerischen Tätigkeit Einkünfte aus Werbeverträgen generieren, während Influencer*innen primär Einnahmen durch ihre Werbeleistungen erwirtschaften.
  • Der wesentliche Gegenstand von Werbeverträgen für Sportler*innen ist das Recht, ihren Namen und ihr Gesicht für eine bestimmte Kampagne nutzen zu dürfen. In der Regel nehmen sie dabei eine passive Rolle ein.
  • Influencer*innen erzielen dagegen erhebliche Einnahmen durch ihre (sozialen) Netzwerke und Follower*innen. Sie sind Auftragnehmer*innen von Unternehmen, z. B. im Rahmen von deren Werbekampagnen.

Unser Angebot

Unser Team bietet vielseitige Lösungen und Thought Leadership für eine maßgeschneiderte länderüberschreitende Beratung, einschließlich Steueranmeldungen, Strukturierung und Vertragsberatung. Es setzt sich aus hochkarätige Expert*innen der Partnerschaft von Mazars in Deutschland zusammen.

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