Public & social sector
Service-Exzellenz durch Innovation und partnerschaftliche Zusammenarbeit
Verlängerung der Übergangsfrist zu § 2b UStG
Als Grund für den erneuten Aufschub gibt der (noch unveröffentlichte) Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz (JStG) 2024 des Bundesministeriums der Finanzen insbesondere an, dass ab dem 1. Januar 2025 „flächendeckend keine zutreffende und rechtssichere Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand sichergestellt werden“ könne.
Der Referentenentwurf ist nur der erste Schritt im Gesetzgebungsverfahren des JStG 2024. Er wird möglicherweise im Rahmen des Verfahrens inhaltlich überarbeitet. Das JStG 2024 muss schließlich vom Bundestag beschlossen werden. Danach muss der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Wie lange der Abstimmungsprozess dauern wird und mit welchem Inhalt das Jahressteuergesetz dann final beschlossen wird, ist nicht bekannt.
Diese Website verwendet Cookies.
Einige dieser Cookies sind notwendig, während andere uns helfen, unseren Traffic zu analysieren, Werbung zu schalten und Ihnen ein individuelles Erlebnis zu bieten.
Weitere Informationen zu den von uns verwendeten Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ohne diese Cookies kann diese Website nicht ordnungsgemäß funktionieren.
Analytische Cookies helfen uns, unsere Website zu verbessern, indem sie Informationen über ihre Nutzung sammeln.