René Udwari Salary Partner
Qualifikation
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Beratungsfelder
Branchen
- Energy
- Financial services
- Technology
Sprachen
Kurzbiografie
- Seit 2019 Mazars Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- 2016 - 2019 Selbständiger Rechtsanwalt in eigener Kanzlei
- 2014 - 2016 Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte
- 2012 - 2014 EY Law GbmH
- Referendariat in Frankfurt am Main und Zagreb, Studium in Frankfurt am Main und Bonn
Profil
René Udwari ist seit 2012 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2019 für Mazars als Salary Partner tätig. René Udwari berät und vertritt Unternehmen sowie Privatpersonen bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen, bei Gründung, Kauf und Umstrukturierung von Unternehmen, bei Joint Ventures und bei der privaten Vermögensnachfolgeplanung. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen im Gesellschaftsrecht, dem internationalen Vertrags- und Handelsrecht sowie dem Erbrecht mit internationalem Bezug. Vor Gericht ist er überwiegend im Organ- und Gesellschafterstreit sowie in Handelssachen tätig. Zu seinen Mandanten zählen insbesondere Unternehmen des international orientierten deutschen Mittelstandes, ausländische Investoren sowie start-ups aus den Branchen IT, Automotive und aus dem Handelsgewerbe.
Veröffentlichungen
- Gesellschaftsrechtliche Abfindung auf Grundlage des BewG, ErbStB 2021, 335
- Vermeidung der Betriebsaufspaltung im "Wiesbadener Modell" mit minderjährigen Kindern durch Zuwendungspflegschaft, ZEV 2022, 135
- Vertretungsmacht des Stiftungsvorstands - Gestaltungsüberlegungen für privatnützige Stiftungen, GWR 2022, 19
- Anmerkung zu OLG Hamm: Keine Klagebefugnis des Stifters "per se" gegen Beschlüsse der Stiftung, GWR 2022, 204
- Abfindungsklauseln im Konjunkturabschwung: Ein kritischer Blick auf die Buchwertklausel, GWR 2021, 87
- Abfindungsklauseln im Konjunkturabschwung: Ein kritischer Blick auf das vereinfachte Ertragswertverfahren, GWR 2021, 109
- Formularbuch des Fachanwalts Erbrecht, 4. Auflage 2021, Bearbeitung des Abschnitts Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Keine Torschluß-Panik bei der Unternehmensnachfolge, Legal Tribune Online, 9.4.2017
- Anlageklasse Kunst - Finanzplanerfortbildung 2015