Dr. Gregor Weimer Salary Partner
Qualifikation
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht
Beratungsfelder
Branchen
- Energie, Infrastruktur und Umwelt
- Public & social sector
- Immobilien
- Immobilienbesitzer*innen, Mieter*innen und Entwickler*innen
Sprachen
- Englisch
- Französisch
Kurzbiografie
- Seit 2022 Mazars Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- 2017- 2021 Becker Büttner Held, Berlin
- 2014 – 2015 Deloitte, Berlin
- 2011 – 2013 Rechtsreferendariat am Kammergericht in Berlin (u.a. internationale Anwaltskanzlei, Bundesministerium der Finanzen und Rechtsanwaltskanzlei in Buenos Aires)
- 2004 – 2011 Studium der Betriebswirtschaftslehre (Diplom) in Saarbrücken und Marseille
- 2004- 2009 Studium der Rechtswissenschaften in Saarbrücken
Profil
Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. Gregor Weimer ist Salary Partner am Standort Berlin und Mitglied der Praxisgruppe Energierecht.
Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die rechtliche und steuerliche Beratung von Unternehmen (u.a. Energieversorgungsunternehmen, Immobilienunternehmen, Industrie, Projektentwickler und Start-Ups) im Hinblick auf die Erzeugung, den Vertrieb und den Verbrauch von Energie. Dr. Weimer betreut unsere Mandanten gerichtlich und außergerichtlich zu Regulierungsfragen, der Vertragsgestaltung sowie zu Steuern, Abgaben und Umlagen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung an der Schnittstelle von Gesellschafts- und Steuerrecht. Herr Dr. Weimer verfügt über umfassende Erfahrung bei M&A-Transaktionen, in der Gestaltungsberatung und bei der Umstrukturierung mittelständischer Unternehmen und Unternehmensgruppen.
Kontakt
Seiten Dr. Gregor Weimer
Über uns
- Industriestrompreis – Vorschlag der Bundesregierung
- Steuerbefreiungen nach dem Stromsteuergesetz bei gleichzeitiger Inanspruchnahme einer Förderung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz
- Ausgleich von Wärmeverlusten in einem Fernwärmenetz
- Verklammerung von Stromerzeugungsanlagen nach dem Stromsteuergesetz
- Formelle Voraussetzungen von Steuerbegünstigungen nach dem Strom- und Energiesteuergesetz
- Keine Umsatzsteuer auf dezentral erzeugten Strom
- Formelle Voraussetzungen von Steuerbegünstigungen nach dem Strom- und EnergieStG
- Verklammerung von Stromerzeugungsanlagen nach dem Stromsteuergesetz
- Wichtige Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht zum Jahresbeginn
- Wichtige Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht zum Jahresbeginn
- BFH-Urteil zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und zur sog. Verklammerung von Stromerzeugungsanlagen