Laufende Projekte in der Forschungsphase

Fortsetzung der Diskussionen über die Equity-Methode

Seit Oktober 2020 wird die Anwendung der Equity-Methode als Research-Projekt geführt. Das Projekt ist zunächst dem Ziel verpflichtet, identifizierte praktische Anwendungsprobleme im Falle der Bilanzierung für assoziierte Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen zu analysieren (siehe hierzu: IFRS Newsletter 5/2022).

Im März 2023 setzte das IASB die Diskussion über die Anwendung der Equity-Methode fort und konzentrierte sich dabei auf die folgenden Themen:

  • Erwerb eines zusätzlichen Anteils an einem assoziierten Unternehmen unter Beibehaltung eines maßgeblichen Einflusses
  • Eliminierung interner Transaktionen mit assoziierten Unternehmen

Erwerb eines zusätzlichen Anteils an einem assoziierten Unternehmen unter Beibehaltung eines maßgeblichen Einflusses

Das IASB hat vorläufig entschieden, dass ein Anteilseigner, der einen zusätzlichen Anteil an einem assoziierten Unternehmen erwirbt und dabei seinen maßgeblichen Einfluss behält, einen etwaigen Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten des zusätzlichen Anteils und seinem zusätzlichen Anteil an dem beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des assoziierten Unternehmens als Geschäfts- oder Firmenwert (oder als Gewinn aus einem günstigen Erwerb – bargain purchase) zu erfassen hat.

Eliminierung interner Transaktionen mit assoziierten Unternehmen

Zudem hat das IASB vorläufig entschieden, dass ein Investor den vollen Gewinn oder Verlust aus allen Transaktionen mit dem assoziierten Unternehmen erfassen sollte.

Das IASB schlägt daher vor, den Grundsatz der Eliminierung interner Transaktionen mit assoziierten Unternehmen aufzugeben. Sollte diese Entscheidung bestätigt werden, wäre es bei der Anwendung der Equity-Methode nicht mehr erforderlich, die Transaktionen zwischen dem Konzern und einem assoziierten Unternehmen zu überwachen, um den als intern eingestuften Teil der Erträge zu eliminieren.

In diesem Sinne wird das IASB wahrscheinlich auch Verbesserungen an den Anhangangaben vorschlagen, wenn ein Investor den vollen Gewinn oder Verlust aus Transaktionen mit dem assoziierten Unternehmen erfasst.

Abschluss des Projekts zur gezielten Überprüfung von Anhangangaben

Anfang März 2023 gab das IASB den Abschluss des Pilotprojekts Targeted Standards-level Review of Disclosures bekannt, das darauf abzielt, den Ansatz des IASB zur Entwicklung von Anhangangaben zu verbessern, um den Abschlussadressaten entscheidungsnützlichere Informationen zur Verfügung zu stellen.

Dieses Projekt, das im März 2021 Gegenstand eines Standardentwurfs war (vgl. IFRS Newsletter 2/2021), zielte darauf ab, Leitlinien zu IFRS-Angabepflichten zu entwickeln, die für die Entwicklung künftiger Standards anwendbar wären. Die vorgeschlagenen Leitlinien wurden auf zwei bestehende Standards (IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts) übertragen und getestet. Mit den Leitlinien soll auf die bekannten Probleme von IFRS-Anhängen, nämlich zu wenig relevante Informationen, zu viele irrelevante Informationen und ineffektive Kommunikation, eingegangen werden.

Das IASB hat einen finalen Projektbericht auf seiner Website veröffentlicht (hier verfügbar), ebenso wie die endgültige Fassung seiner Leitlinien für die Entwicklung und den Entwurf von IFRS-Anhangangaben (hier abrufbar). Nach diesen Leitlinien sollte das IASB vor der Ausarbeitung von Anhangangaben

  • den Informationsbedarf der Abschlussadressaten besser verstehen, indem die Ersteller und anderen Interessengruppen frühzeitig eingebunden werden,
  • die Angaben und die Vorschriften zu Ansatz und Bewertung parallel entwickeln,
  • die allgemeinen und spezifischen Ziele, die den Informationsbedarf der Abschlussadressaten beschreiben und erklären, verwenden,
  • die spezifischen Ziele, die den Abschlussersteller verpflichten, entscheidungsnützliche Informationen zu veröffentlichen, unterstützen und
  • die Auswirkungen neuer Standardveröffentlichungen auf die digitale Berichterstattung berücksichtigen.

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Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 3-2023. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnierenund erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.