ESMA-News

27. Auszug aus der Datenbank mit IFRS-Durchsetzungsentscheidungen veröffentlich

Am 29. März veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) den 27. Auszug aus ihrer vertraulichen Datenbank, in der die Entscheidungen der Durchsetzungsbehörden im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Zusammenhang mit der Anwendung der IFRS erfasst sind. Die Veröffentlichung ist hier verfügbar.

Mit diesen in unregelmäßigen Abständen vorgenommenen Veröffentlichungen verfolgt die ESMA bekanntlich zwei Ziele:

  • Sie will die aufsichtliche Konvergenz zwischen den 38 nationalen Aufsichts- und Regulierungsbehörden des Europäischen Wirtschaftsraums, die an den EECS teilnehmen, stärken.
  • Sie will Abschlussersteller und ­adressaten über die angemessene Anwendung von IFRS laut European Enforcers Coordination Sessions (EECS) informieren.

Die ESMA weist jedoch darauf hin, dass die veröffentlichten Entscheidungen

  • keine Interpretationen der IFRS sind, die weiterhin in der Zuständigkeit des IFRS IC liegen, und
  • auf den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Abschlusses geltenden IFRS-Anforderungen beruhen und durch spätere Änderungen des IFRS-Rahmenwerks überholt werden können.

Die in diesem Auszug veröffentlichten zwölf Entscheidungen wurden zwischen Dezember 2020 und Januar 2023 getroffen und beziehen sich auf die Abschlüsse für 2019, 2020, 2021 und 2022. Von den zwölf Entscheidungen, die die ESMA veröffentlicht hat, beziehen sich zwei auf die Offenlegung von Klimarisiken in Abschlüssen – ein aktuelles Thema, das die Regulierungsbehörden zweifellos auch in Zukunft aufmerksam verfolgen werden.

Insgesamt befasst sie sich mit den folgenden Themen:

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Bericht über die Regulierungs- und Durchsetzungsaktivitäten der ESMA im Jahr 2022 veröffentlicht

Am 29. März veröffentlichte die ESMA (European Securities and Markets Authority) ihren Jahresbericht über ihre eigenen Aktivitäten und die der europäischen Durchsetzungsbehörden.

Der Bericht gibt einen Überblick über die Tätigkeiten der ESMA und der europäischen Durchsetzungsbehörden im Jahr 2022 und konzentriert sich insbesondere auf die Einhaltung der Vorschriften für die von Emittenten veröffentlichten finanziellen und nichtfinanziellen Informationen.

Im Hinblick auf die Übereinstimmung der Finanzberichterstattung mit den IFRS führten die europäischen Durchsetzungsbehörden 640 Prüfungen (gegenüber 711 im Jahr 2021) von Abschlüssen durch, die gemäß den IFRS erstellt wurden, was etwa 16 Prozent aller europäischen börsennotierten Emittenten entspricht (gegenüber 17 Prozent im Jahr 2021). Davon führten 225 (im Vergleich zu 250 im Jahr 2021) zu Durchsetzungsmaßnahmen gegen Emittenten wegen wesentlicher Abweichungen von den IFRS, was einer Maßnahmenquote von 38 Prozent (im Vergleich zu 40 Prozent im Jahr 2021) entspricht. Die ESMA stellte fest, dass die meisten Mängel wie zuvor in den Bereichen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten, der Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten, der Darstellung von Abschlüssen und der Umsatzrealisierung auftraten.

In Bezug auf die nichtfinanzielle Berichterstattung nach Artikel 19a und 29a der Rechnungslegungsrichtlinie (in der durch die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung geänderten Fassung) führten die europäischen Durchsetzungsbehörden 403 Prüfungen durch (im Vergleich zu 711 im Jahr 2021), was 18 Prozent der geschätzten Gesamtzahl der Emittenten entspricht, die diese Informationen veröffentlichen müssen (im Vergleich zu 36 Prozent im Jahr 2021). Davon führten 25 Prozent zu Maßnahmen (im Vergleich zu 10 Prozent im Jahr 2021). Ähnlich wie bei der Finanzberichterstattung bewerteten die Durchsetzungsbehörden auch hier, inwieweit die gemeinsamen europäischen Durchsetzungsprioritäten der ESMA berücksichtigt wurden, indem sie die nichtfinanziellen Abschlüsse von 113 Emittenten untersuchten. Zu den wichtigsten Erkenntnissen der ESMA gehören die folgenden:

  • Bei der Offenlegung von Klimarisiken sind noch erhebliche Verbesserungen erforderlich.
  • Die Unternehmen müssen noch Maßnahmen ergreifen, um eine angemessene Vorbereitung auf die Anpassung der Berichterstattung im Zusammenhang mit Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung zu gewährleisten.
  • Aspekte der Folgen der COVID-19-Pandemie werden erörtert, aber die Angaben zu den Auswirkungen der Pandemie auf nachhaltigkeitsbezogene Ziele sind unvollständig.

Der ESMA-Bericht 2022 ist hier verfügbar.

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Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 3-2023. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnierenund erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.