EFRAG News

Zum 31. Dezember 2023 geltende Standards und Interpretationen

Zur Erleichterung der Erstellung oder Prüfung der Abschlüsse zum 31. Dezember 2023 bietet der IFRS-Newsletter einen Überblick über die jüngsten Veröffentlichungen des IASB.

Für jeden Standard wird erklärt, ob er für diesen Abschluss verpflichtend oder ob eine vorzeitige Anwendung erlaubt ist. Die Auswertung basiert auf dem EU-Endorsement-Statusbericht (Stand: 20. Dezember 2023, abrufbar hier auf der EFRAG-Website).

Für die Erstanwendung der Standards und Interpretationen des IASB gelten die folgenden Grundsätze:

  1. Die Standardentwürfe des IASB können nicht angewandt werden, da sie nicht Teil der veröffentlichten Standards sind.
  2. Die Interpretationsentwürfe des IFRS IC können angewandt werden, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
    • Der Entwurf steht nicht im Widerspruch zu den derzeit geltenden IFRS;
    • Der Entwurf ändert nicht eine bestehende Interpretation, die derzeit verpflichtend anzuwenden ist.
  3. Vom IASB veröffentlichte, aber zum 31. Dezember 2023 noch nicht von der Europäischen Union übernommene Standards können angewandt werden, wenn das europäische Übernahmeverfahren vor dem Datum abgeschlossen ist, an dem der Abschluss von der zuständigen Stelle (d. h. in der Regel dem Board of Directors) zur Veröffentlichung freigegeben wird.
  4. Vom IASB veröffentlichte, aber zum Zeitpunkt der Freigabe des Abschlusses zur Veröffentlichung noch nicht von der Europäischen Union übernommene Interpretationen können angewandt werden, sofern sie nicht im Widerspruch zu den derzeit in Europa geltenden Standards oder Interpretationen stehen.

Ferner ist zu beachten, dass gemäß IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehlern der Anhang eines Unternehmens eine Liste der vom IASB veröffentlichten, aber noch nicht in Kraft getretenen Standards und Interpretationen enthalten muss, die vom Unternehmen nicht vorzeitig angewandt wurden

Zusätzlich zu dieser Liste muss das Unternehmen eine Schätzung der Auswirkungen der Anwendung dieser Standards und Interpretationen im Anhang vornehmen.

Diese Liste sollte sich auf die Änderungen und/oder Interpretationen beschränken, die wahrscheinlich für das Unternehmen relevant sind (u. a. unter Berücksichtigung der Geschäftstätigkeit bei branchenbezogenen Standards). Daher müssen die neuen bzw. geänderten Standards/Interpretationen bereits jetzt analysiert werden, um die möglichen Auswirkungen auf den nächsten (Konzern-)Abschluss festzustellen.

IFRS-Standard

Thema

Zeitpunkt des Inkrafttretens nach dem IASB

Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt

Stand der Anwendung am 31. Dezember 2023

IFRS 17 und seine Änderungen

IFRS 17 (veröffentlicht am 18. Mai 2017), Änderungen (veröffentlicht am 25. Juni 2020)

1. Januar 2023

Vorzeitige Anwendung erlaubt

23. November 2021

Obligatorisch

Änderungen
an IFRS 16

Leasingverbindlichkeit in einem Sale & Leaseback (veröffentlicht am
22. September 2022)

1. Januar 2024

Vorzeitige Anwendung erlaubt

21. November 2023

Obligatorisch

Änderungen
an IAS 1

Ausweis von Schulden als kurz- oder langfristig (veröffentlicht am 23. Januar 2020)

1. Januar 2024

20. Dezember 2023

Obligatorisch

Änderun­gen an IAS 7 und IFRS 7

Reverse-Factoring-Vereinbarungen (veröffentlicht am 25. Mai 2023)

1. Januar 2024

In Erwartung des Endorsements durch die EU

Nicht erlaubt

Änderungen
an IAS 1

Leitlinien für Anwendung des Wesentlichkeitskriteriums: Offenlegung von Rechnungslegungsmethoden (veröffentlicht am 12. Februar 2021)

1. Januar 2023

3. März 2022

Obligatorisch

Änderungen
an IAS 21

Fehlende Umtauschbarkeit (veröffentlicht am
15. August 2023)

1. Januar 2025

In Erwartung des Endorsements durch die EU

Nicht erlaubt

Änderungen
an IAS 8

Definition von Schätzungen (veröffentlicht am 12. Februar 2021)

1. Januar 2023

Vorzeitige Anwendung erlaubt

3. März 2022

Obligatorisch

IFRS 17

Darstellung von Vergleichsinformationen bei erstmaliger Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 (veröffentlicht am 9. Dezember 2021)

1. Januar 2023

9. September 2022

Obligatorisch

Änderungen
an IAS 12

Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die aus einer einzigen Transaktion stammen (veröffentlicht am 7. Mai 2021)

1. Januar 2023

Vorzeitige Anwendung erlaubt

12. August 2022

Obligatorisch

Änderungen
an IAS 12

Ertragsteuern: internationale Steuerreform – Modellregelungen der Säule 2

(veröffentlicht am 23. Mai 2023)

1. Januar 2023

Unmittelbare
Anwendung

9. November 2023

Obligatorisch

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Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 1-2024. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.