Übernahme der Änderungen an IAS 12

31.01.2018 – Die EU hat ebenfalls am 6. November 2017 mit Verordnung (EU) Nr. 2017/1989 die Änderungen an IAS 12 "Ertragsteuern" in europäisches Recht übernommen.

Mit der Standardänderung wird die Bilanzierung latenter Steueransprüche aus unrealisierten Verlusten bei zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögenswerten klargestellt. Diese Änderung ist in der EU für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Weitere Informationen den Änderungen an IAS 12 können Sie unserem IFRS-Newsletter 1/2016 entnehmen.

Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 1/2018. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.