Zusätzliche Tätigkeiten bei einem Joint Audit

Die Mehrkosten durch einen Joint Audit betragen nur zwischen 2,5 und 5 Prozent der Gesamtkosten und werden durch das Mehr an Prüfungsleistung für das geprüfte Unternehmen ausgeglichen.

Zudem werden die Mehrkosten in der Praxis meist von den beteiligten Prüfungsgesellschaften getragen. Aber durch welche Zusatzarbeiten werden sie überhaupt hervorgerufen? Wir haben die wesentlichen Tätigkeiten, die speziell durch den Ansatz des Joint Audits verursacht werden, für Sie zusammengefasst.

Da jeder Prüfer für sich genommen die im Standard der Berufsausübung festgelegten Verfahren durchführt, fallen folgende zusätzliche, Mehrwert stiftende, Tätigkeiten an:  

  • Erlangung eines Verständnisses des Konzerns und seines Umfelds;
  • Einschätzung des Risikos, ob der Abschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist;
  • Bestimmung der Wesentlichkeit(en);
  • Definition und Dokumentation des Prüfungsansatzes in Abstimmung mit anderen Prüfern;
  • Durchführung von analytischen Prüfungshandlungen, die eine Prüfung der allgemeinen Konsistenz des Abschlusses erlauben;
  • Kritische Durchsicht der Prüfungshandlungen der anderen Joint Auditors.
  • Sicherstellung, dass die zum Zeitpunkt der Feststellung des Abschlusses gemachten Angaben ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild des geprüften Unternehmens vermitteln und mit dem Abschluss übereinstimmen.
  • Teilnahme jeder Joint Audit-Prüfungsgesellschaft an wichtigen Prüfungssitzungen mit dem Management und den Aufsichtsorganen.

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