ESG-Daten im Audit: Das schafft Vertrauen

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Offenlegungsverordnung und Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – verschiedene gesetzliche Neuerungen führen schon bald dazu, dass auch viele Mittelständler in einem geprüften Bericht umfangreich über mögliche soziale und ökologische Auswirkungen ihrer unternehmerischen Aktivitäten informieren müssen.

Einige Unternehmen betreten damit fachliches und organisatorisches Neuland, wenn sie künftig nichtfinanzielle Kennzahlen rund um Environmental Social Governance (ESG) sammeln, auswerten und dokumentieren sollen. Sie müssen zuerst die Expertise und die nötigen internen Strukturen und Prozesse für die Berichterstattung aufbauen. Die in Teilen noch nicht abgeschlossene Gesetzgebung und die noch nicht final verabschiedeten Standards zur Berichterstattung bringen zusätzliche Unruhe in diesen Entwicklungsprozess im Unternehmen. Wir empfehlen deshalb schon jetzt anzufangen.

Unser Ansatz im Bereich ESG-Audit & -Assessment

Wir verfolgen einen maßgeschneiderten Ansatz für die Prüfung Ihres Nachhaltigkeitsberichtes. Dafür greifen wir auf unser Wissen über Ihr Unternehmen, Geschäftsmodell und Branchenumfeld zurück. So können wir die wesentlichen ESG-Prüfungsrisiken frühzeitig erkennen und bewerten. Dank unserer Struktur als integrierte Partnerschaft handeln wir als ein Team über alle Sektoren, Dienstleistungen und Grenzen hinweg. Wir bringen die passenden Mitarbeiter*innen mit dem richtigen Fachwissen zur richtigen Zeit zusammen, um Ihre Prüfung in hoher Qualität konsistent und effizient durchzuführen.

Unsere Lösung im Bereich ESG-Audit & -Assessment

Wir begleiten Sie pragmatisch, lösungsorientiert und zuverlässig. Unsere ESG-Expert*innen

  • verschaffen sich ein Verständnis über Ihr Geschäftsmodell und über die für Sie und Ihre Stakeholder relevanten ESG-Informationen (Wesentlichkeitsanalyse).
  • analysieren Ihre internen Prozesse zur Daten- und Informationserhebung und werten Richtlinien, System- und Kontrollbeschreibungen aus.
  • beurteilen Formeln zur Kennzahlenberechnung oder den Entwurf des Nachhaltigkeitsberichts kritisch und führen Plausibilitätsüberlegungen durch.
  • stehen Ihnen als Diskussionspartner*innen bei allen Fragen zur Bestimmung und Nachweisbarkeit der Gesetzeskonformität zur Seite.
  • erstellen nach erfolgreicher Prüfung eine Bescheinigung, die Sie gemeinsam mit dem Bericht auf Ihrer Website veröffentlichen können.

Abschließend stehen wir Ihnen im Rahmen einer Schlussbesprechung für ein konstruktives Feedback gerne zur Verfügung.

Ihre Vorteile

Informationen sind verlässlich, wenn sie von unabhängigen Dritten geprüft und testiert wurden. Damit schaffen Unternehmen Vertrauen und stärken ihre Glaubwürdigkeit gegenüber Kund*innen, Vertragspartnern und dem Kapitalmarkt. Durch eine aufstellungsbegleitende Prüfung vermeiden Sie Sackgassen und Schlaglöcher auf Ihrem Weg zu einer gesetzeskonformen ESG-Berichterstattung.

Sprechen Sie uns an
  

Vater und Kind lassen auf einer Wiese einen Drachen steigen sowie Möglichkeit zur Registrierung zum Nachhaltigkeits-Newsletter