Öffentlicher Personennahverkehr

Der ÖPNV ist ein Kerngebiet der Daseinsvorsorge der kreisfreien Städte und Landkreise. Insbesondere kommunale Unternehmen, aber auch private Betreiber sind in die Aufgabenerfüllung eingebunden. Finanzierung, rechtlicher Ordnungsrahmen und strategische Organisation des ÖPNV stellen komplexe Fragen an die Akteure.

Wie die Privatwirtschaft steht auch die öffentliche Hand bei ihrer wirtschaftlichen Betätigung vor vielfältigen Herausforderungen. Regulierung, Umstrukturierung, Privatisierung sowie immer komplexer werdende Verwaltungsverfahren sind nur einige der Themen, die von den Verantwortlichen in immer kürzeren Zeiträumen zu bewältigen sind.

Unser Ansatz

Unsere Expert*innen sind langjährige Partner der öffentlichen Hand und ihrer Unternehmen. Wir sind mit den speziellen Fragestellungen der Verkehrswirtschaft vertraut und zeichnen uns durch langjährige Erfahrung und große Expertise im öffentlichen Sektor aus. Schnittstellenübergreifend arbeiten unsere Rechtsanwält*innen auch mit unseren Spezialist*innen aus der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung zusammen, um Kompetenzen zu bündeln und Ihnen als Mandant*innen bestmögliche Lösungen anzubieten.

Unsere Services

Im Bereich Recht des ÖPNV bieten wir Ihnen unter anderem folgende Beratungsleistungen an:

Strategische Beratung

  • Strategieberatung ist ein großes Versprechen. Für uns heißt dies, dass unsere Beratung stets den Kontext berücksichtigt, der durch die übergeordneten Zielsetzungen unseres Auftraggebers gegeben ist. Rechtliche Fragestellungen behandeln wir mit fachgerechter Genauigkeit und entwickeln praxisgerechte Lösungen im Interesse unserer Mandantschaft.

Organisationsberatung

  • Unternehmensorganisatorische Fragestellungen sind kein Tagesgeschäft: Wir beraten umfassend die Neuorganisation von Verkehrsunternehmen und ÖPNV-Organisationsstrukturen für die öffentliche Hand (Organisationsuntersuchungen, Bildung von Behördengruppen, Fusionen, Abspaltungen etc.).

Zuwendung – Fördermittel – Beihilferecht (besondere Branchenexpertise)

  • Das ÖPNV-Angebot für die Bürger*innen beruht aufgrund der strukturell nicht hinreichenden Nutzerfinanzierung auf der Mitfinanzierung durch die öffentlichen Haushalte. Wir beraten zu den einschlägigen Finanzierungstatbeständen im Hinblick auf die komplexen Zusammenhänge zwischen Haushaltsrecht, Zuwendungsrecht, Beihilfenrecht und Vergaberecht. Wir übernehmen  die Erstellung oder Bestätigung von entsprechenden Trennungsrechnungen.

Vergaberecht und Inhouse-Gestaltungen (besondere Branchenexpertise)

  • Insbesondere kommunale Verkehrsunternehmen sehen sich als öffentliche Auftraggeber mit zahlreichen vergaberechtlichen Sachverhalten konfrontiert (Beschaffung von Fahrleistungen, Fahrzeuginfrastruktur, Baumaßnahmen sowie Beschaffung von Kraftstoffen, Reifen/Ersatzteilen  etc.). Wir beraten von der Verfahrensweise bei vergaberechtlichen Einzelfragen bis hin zur umfassenden Begleitung von Beschaffungsprozessen.

Nahverkehrsplanung

  • Wir beraten die Aufgabenträger des ÖPNV bei der rechtlichen Gestaltung ihrer Nahverkehrsplanung.

Direktvergabeverfahren

  • Die Vorbereitung und Durchführung von Direktvergabeverfahren nach dem Recht der  Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und dem  Personenbeförderungsgesetz bzw. § 108 GWB ist ein Kernthema unserer Beratung kommunaler Aufgabenträger. Mazars verfügt über eine große Erfahrung bei der Vorbereitung und Durchführung entsprechender Verfahren sowie der Prüfung nach  dem Anhang der VO 1370/2007.

Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge

  • Ausgestaltung öffentlicher Dienstleistungsaufträge, Vertrags- und Finanzierungsmodelle, Modell  gesellschaftsrechtlicher Weisung, vergaberechtliche Gestaltung (108 GWB/ Art. 5 II VO 1370/2007), steuerliche Gestaltung (einschl. steuerlicher Quer verbund), Trennungsrechnung, Anreizsystem etc.

Gesellschaftsrecht/Vertragsrecht

  • Unsere gesellschaftsrechtliche Beratungskompetenz steht in engem Zusammenhang mit unserem Wissen um die besonderen Anforderungen des kommunalen Umfelds unserer Auftraggeber. Wir übernehmen Vertragsgestaltungen aller Art.

Arbeitsrecht (besondere Branchenexpertise)

  • Wir verfügen über eine umfangreiche arbeitsrechtliche Praxis. Beratungsschwerpunkte sind: Anstellungsverträge von Führungskräften in Verkehrsunternehmen, Altersversorgungssysteme, Begleitung von Tarifabschlüssen, Personalbeistellung,  Personalüberlassung, Individual- und Kollektivarbeitsrecht.

Prozessvertretung

  • Wir übernehmen Prozessvertretungen in der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Widerspruchsverfahren und Vergabenachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer.

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