
Health Care
Im Spannungsfeld von Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit: Der Gesundheitsmarkt ist vielfältig und befindet sich in einem stetigen Wandel, geänderte rechtliche Grundlagen und Privatisierungstendenzen verändern die Branche zusehends. Wir beraten im Gesundheitsmarkt tätige Unternehmen umfassend in allen Fragen des Gesundheitsrechts, einschließlich insbesondere der Bereiche Krankenhausrecht, Sozial- und Medizinrecht sowie Zulassungs- und Vertragsarztrecht.
Zu unseren Mandanten gehören vor allem Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in öffentlicher, privater und freigemeinnütziger Trägerschaft, medizinische Versorgungszentren, niedergelassene Ärzte und Zahnärzte einschließlich ärztlicher Berufsausübungsgemeinschaften sowie Praxisgemeinschaften. Unsere erfahrenen Experten und Fachanwälte für Medizinrecht sind mit den spezifischen Fragestellungen des Gesundheitsmarkts vertraut, der – auch aufgrund der ausgeprägten staatlichen Regulierung – eine Vielzahl von Rechtsgebieten des öffentlichen und privaten Rechts berührt. Selbstverständlich ist für uns die Beratung unserer Mandanten an den spezifischen Schnittstellen des Gesundheitsrechts zu angrenzenden Rechtsgebieten, insbesondere dem Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht. Darüber hinaus arbeiten wir mit einem interdisziplinären Team zahlreicher Health-Care-Experten zusammen, das wirtschaftliche und rechtliche Kompetenzen vereint.
Im Bereich Health Care/Gesundheitsrecht bieten wir Ihnen unter anderem folgende Beratungsleistungen an:
Transaktion/M&A, Umstrukturierung
- Umfassende Begleitung von Ankaufs- und Verkaufsprozessen bezüglich Plankrankenhäusern, Privatkliniken, MVZ ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaften bzw. Praxen Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten und sonstigen medizinischen Leistungserbringern sowie Sozialunternehmen
- Strukturierung von Transaktionen in rechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht, Legal Due Diligence, Vertragsgestaltung und -verhandlung Privatisierungsverfahren, In-/Outsourcingprojekte, Post-Merger-Integration
- Beratung von strategischen Investoren und Kapitalinvestoren
Beratung von Krankenhausträgern
- Krankenhaus-, Krankenhausplanungs- und Krankenhausfinanzierungs- und Vergütungsrecht
- Fördermittel und Subventionen
- Beratung und vertragsgestaltende Begleitung bei der Strategie- und Personaleinsatzplanung (z. B. Chefarzt-, Konsiliar-, Beleg- und Honorararztverträge)
- Beratung und Vertretung bei Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit Kostenträgern und Verwaltungsbehörden
Beratung von Pflegeeinrichtungen
- Pflegeversicherungs- und Heimrecht
- Beratung und vertragsgestaltende Begleitung sowie Vertretung bei Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit Kostenträgern und Verwaltungsbehörden
Beratung von Ärzten und Zahnärzten
- Beratung und vertragsgestaltende Begleitung bei Niederlassung
- Praxisveräußerung und -erwerb (Zivil- und Zulassungsrecht) bei strategischer Entwicklungs- und Kooperationsplanung, z. B. überörtliche und kooperative Berufsausübung (Berufs-, Vertragsarzt- und Zivil-/Gesellschaftsrecht)
- Bedarfsplanungs- und Vergütungsfragen
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen
- Disziplinarrecht
Beratung von Berufsverbänden
- Beratung und vertragsgestaltende Begleitung im Zusammenhang mit der Verbandstätigkeit (Satzungen, Verhaltenskodizes, rechtliche Expertisen)
Health Care Compliance
- Vertragsmanagement
- Antikorruption
- Zusammenarbeit von medizinischen Leistungserbringern untereinander und mit Medizinprodukte- und Arzneimittelherstellern sowie anderen Wirtschaftsunternehmen
- Risikomanagement
- Konzeption
- Implementierung sowie Prüfung und Bewertung von Compliance-Management-Systemen
Kooperationsgestaltung im Gesundheitswesen
- Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
- ärztliche Gemeinschaftspraxen/Praxisgemeinschaften
- ambulant-stationäre Kooperationen
- Nutzung neuer Versorgungsformen
Litigation
- Prozessvertretung in der Sozial-, Verwaltungs- und Zivilgerichtsbarkeit (Zulassungs- und Krankenhausplanungsrecht Wirtschaftlichkeitsprüfung/Honorarregresse Vergütungsrechtsstreits ambulanter und stationärer Leistungserbringer, Arzthaftung)