Koordination und Prüfung aus einer Hand: Shared Audit für den international tätigen Mittelstand

Unter Shared Audit ist die Prüfung von Tochterunternehmen eines Konzerns durch eine Prüfungsgesellschaft zu verstehen, die nicht Konzernabschlussprüfer ist. Meist handelt es sich hierbei um die Abschlussprüfung von Unternehmen in einzelnen Ländern oder Regionen eines Konzerns. Anders als beim sogenannten Joint Audit, bei dem zwei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften den Konzernabschluss prüfen, bleibt es beim Shared Audit bei einem verantwortlichen Prüfer für den Konzernabschluss.

Die Beziehung zwischen mittelständischen, häufig inhabergeführten Unternehmen in Familienbesitz, und dem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ist durch ihre langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit geprägt. Oft ist der Wirtschaftsprüfer zugleich auch der steuerliche Berater des Unternehmens und seine*r Eigentümer*in. Als sogenannter „trusted advisor“ kennt er Unternehmen, Unternehmer*in und die Geschäftstätigkeit.

Diese auf lange Dauer angelegte Kooperation bleibt regelmäßig auch dann bestehen, wenn das Unternehmen wächst und beispielsweise auch ausländische Tochtergesellschaften gründet. Auslandsgesellschaften werden häufig durch lokale Prüfer und Berater vor Ort betreut. Aus Konzernsicht ergibt sich damit oft ein heterogenes Bild in Bezug auf die Qualität der lokalen Abschlüsse.

Es kann außerdem vorkommen, dass es zu einer Erwartungslücke kommt, wenn einzelne Konzernunternehmen nicht die aus Sicht der deutschen Geschäftsleitung gewünschte Aufmerksamkeit seitens der Abschlussprüfer erfahren. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein ausländisches Tochterunternehmen aus Sicht des Konzernprüfers unwesentlich ist, d. h. aufgrund der fehlenden Größe nicht einzeln geprüft werden muss.

Eine Homogenisierung im Hinblick auf Prozesse im Rechnungswesen oder der prüferischen Vorgehensweise ist in aller Regel mit einem hohen zeitlichen Aufwand sowohl für das Unternehmen als auch den Abschlussprüfer verbunden, nicht jedoch bei einem Shared Audit mit Mazars.

Der Shared Audit Ansatz von Mazars

  • Mazars stellt eine*n zentrale*n Ansprechpartner* in in Deutschland zur Verfügung, der*die alle erforderlichen Arbeiten vor Ort koordiniert und überwacht. Als weltweit integrierte Partnerschaft sind wir in mehr als 90 Ländern vertreten.
  • Der*Die zentrale Ansprechpartner*in in Deutschland verfügt über die Kenntnisse der jeweiligen Region und kennt die lokalen Partner vor Ort, in der Regel auch persönlich. Er*Sie koordiniert die erforderlichen Prüfungshandlungen und übernimmt die Kommunikation mit dem Konzernprüfer sowie dem lokalen Management.
  • Mazars verfügt über einen weltweit einheitlichen Prüfungsansatz, einheitliche Prüfungssoftware und Kommunikationstools. Diese stellen eine gleichbleibend hohe Prüfungsqualität sicher, vereinfachen die Kommunikation mit einer Vielzahl von Beteiligten und schaffen Transparenz.
  • Mazars in Deutschland übernimmt die Auswertung der Arbeitsergebnisse der lokalen Prüfer und stimmt diese mit dem Konzernprüfer ab. Der Koordinationsaufwand verbleibt damit bei Mazars.
  • Als Unternehmen schließen Sie nur einen zentralen Vertrag mit Mazars, nicht viele einzelne regionale Verträge. Die Tätigkeit von Mazars beginnt mit der Erstellung eines Angebotes für alle in die Tätigkeit einbezogenen Länder. Falls Sie es wünschen, kann auch die Abrechnung unserer Arbeiten zentral erfolgen.

Das Beste aus zwei Welten…

Ein Shared Audit bietet sowohl dem Unternehmen als auch dem Konzernprüfer folgende wesentliche Vorteile:

  • Stabilität und Konstanz: Unternehmenseigentümer* in und Management in Deutschland haben weiterhin die gewohnten Ansprechpartner* innen im Hinblick auf Abschlussprüfung und Steuern. Der*Die vertraute Prüfer*in und Berater*in bleibt als primärer Ansprechpartner erhalten.
  • Höhere Prüfungsqualität: Der Shared Auditor ist sowohl mit dem Vorgehen des deutschen Konzernprüfers als auch mit den besonderen Anforderungen der zu prüfenden Tochterunternehmen vertraut. Somit ist es für den Konzernprüfer leichter, das Prüfungsvorgehen abzustimmen und auch die Ergebnisse der Prüfung von ausländischen Tochtergesellschaften zu beurteilen. Das lokal zu prüfende Unternehmen bekommt einen Prüfer, der sich auch aus Konzernsicht intensiv mit dem Unternehmen auseinandersetzt. Der Konzernprüfer erhält nach der Aufteilung der zu prüfenden Unternehmen eine*n Ansprechpartner*in auf Augenhöhe.
  • Steigerung der prüferischen Effizienz: Zeitpläne und Prüfungshandlungen werden aufeinander abgestimmt, die Kommunikation sowohl für den Konzernprüfer als auch das Management vereinheitlicht und vereinfacht.
  • Transparenz: Ein einheitlicher Prüfungsansatz und eine zentrale, einheitliche Dokumentation des Prüfungsfortschritts erhöhen die Transparenz.

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